Rechtsprechung
   LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57222
LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17 (https://dejure.org/2018,57222)
LG Essen, Entscheidung vom 06.07.2018 - 56 KLs 11/17 (https://dejure.org/2018,57222)
LG Essen, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 56 KLs 11/17 (https://dejure.org/2018,57222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • apotheke-adhoc.de (Pressebericht, 15.11.2018)

    Pfusch-Apotheker: Die Urteilsbegründung - "Besonders verwerfliche Gesinnung"

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.07.2018)

    Urteil gegen Apotheker aus Bottrop: Der habgierige Medikamentenpanscher

  • waz.de (Pressebericht, 06.07.2018)

    Bottroper Apotheker muss zwölf Jahre ins Gefängnis

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozessauftakt: Arzneimittel-Panscherei im großen Stil?

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2017)

    Apotheker aus Bottrop: Warum den Opfern der Prozess nicht weit genug geht

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2017)

    Apotheker-Anwälte werfen Ermittlern schwere Fehler vor

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Medizinskandal Alte Apotheke Bottrop

Sonstiges

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.08.2019)

    Zyto-Skandal in Bottrop: Vorläufiger Insolvenzverwalter für Zyto-Apotheker Peter S. bestellt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Ein Apotheker, der am Abrechnungssystem der Krankenkassen teilnimmt, erklärt bei den Abrechnungen stillschweigend, dass er bestehende sozialrechtliche Erstattungsansprüche für tatsächlich durchgeführte Apothekengeschäfte geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14 m.w.N.).

    Sie ändert nichts am Erklärungswert der an die Kostenträger weitergereichten Abrechnungen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14).

    Daher setzt ein Irrtum auch nicht voraus, dass tatsächlich eine Überprüfung der Abrechnungen im Einzelfall durchgeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14 m.w.N.).

    Weil es um das grundsätzliche Mitbewusstsein der Geltendmachung eines tatsächlich bestehenden sozialrechtlichen Erstattungsanspruchs ging, bedurfte es weder einer Individualisierung des jeweils handelnden Mitarbeiters der Krankenkassen und Kostenträger noch der Feststellung seiner individuellen Vorstellungen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14 m.w.N.).

  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94

    Anspruch - Verfahrensbeteiligter - Zugang - Arbeitsunterlagen - Sachverständiger

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Folglich kommt es auf die Verpflichtung der Kammer an, das Sachverständigengutachten in seinen Grundlagen (Befund- und Zusatztatsachen) und in seinen Schlussfolgerungen auf seine Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1995, Az. 3 StR 355/94 = StV 1995, 566).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Insoweit reicht es aus, dass die Taten des 28./29.11.2016 denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO betreffen, der der Nebenklage zu Grunde liegt, und dass sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richten Es ist nicht erforderlich, dass es zur Verurteilung wegen des Nebenklagedelikts kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2005, Az.: 4 StR 347/05).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Gemeint sind nur solche Forschungsmittel, die infolge Ausbildung, Forschung, technischer Möglichkeiten, Institutsausstattung und Erkenntnismöglichkeit dem wissenschaftlichen Verfügungskreis eines Sachverständigen zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.1998, Az.: 1 StR 588/97).
  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Dabei muss das Gewinnstreben des Täters das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2013, Az.: 1 StR 226/13 zu § 370 AO a.F.).
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass einzelne Beiträge eines Täters zur Errichtung, zur Aufrechterhaltung und zum Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden können, indem die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Straftaten in der Person des betreffenden Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat oder wenigen einheitlichen Taten i. S. d. § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29.7.2009, Az.: 2 StR 160/09 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Denn sobald eine Zubereitung nicht die erforderliche Menge an Wirkstoff enthielt, konnte sie nicht mehr verwendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 04.09.2012, Az.: 1 StR 534/11).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Auszug aus LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen; der Täter muss subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzen, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2018, Az.: 5 StR 108/18 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2019 - 18 K 4999/17

    Apotheker, Pharmazeut, Ruhensanordnung, vorläufiges behördliches Berufsverbot,

    Die 21. Strafkammer des Landgerichts F. verurteilte den Kläger nach 44 Haupt-verhandlungstagen im Strafverfahren 56 KLs 11/17 (305 JS 330/16), an dem 22 Ne-benkläger beteiligt waren, mit Urteil vom 6. Juli 2018 wegen.

    Nach Ergehen des strafgerichtlichen Urteils des Landgerichts F. vom 6. Juli 2018 - 56 KLs 11/17, 305 Js 330/16 - ist das Strafverfahren angesichts der dagegen zum Bundesgerichtshof eingelegten Revisionen des Klägers wie auch zahlreicher Nebenkläger noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

    bb) Im Streitfall liegt eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit des Klägers vor, nachdem ihn die 21. Strafkammer des Landgerichts F. im Verfahren - 56 KLs 11/17, 305 Js 330/16 - mit Urteil vom 6. Juli 2018 nach 44 Verhandlungstagen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in insgesamt 14.576 Fällen und Betruges in 59 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren unter weiteren Ausspruch eines lebenslangen Berufsverbots und der Einziehung eines Wertersatzes über 17. Mio. Euro verurteilt hat.

  • LG Essen, 28.01.2022 - 16 O 81/19

    Schmerzensgeld, sekundäre Darlegungslast

    Die Kammer hat zudem den Inhalt des Urteils der XXI. Großen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 06.07.2018 (Az. 56 KLs 11/17) im Rahmen des Urkundenbeweises verwertet.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das schriftliche Gutachten vom 01.09.2020, das schriftliche Ergänzungsgutachten vom 10.03.2021 und das Urteil der XXI. Großen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 06.07.2018 (Az. 56 KLs 11/17) sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17.12.2021 Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht