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   LG Essen, 09.01.2014 - 4 O 40/12   

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LG Essen, 09.01.2014 - 4 O 40/12 (https://dejure.org/2014,53025)
LG Essen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 4 O 40/12 (https://dejure.org/2014,53025)
LG Essen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 4 O 40/12 (https://dejure.org/2014,53025)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.02.2005 - 5 U 126/04

    Versäumung der Klagefrist aus Versicherungsvertrag bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LG Essen, 09.01.2014 - 4 O 40/12
    aa.In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass derjenige, der zunächst einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, alles ihm Zumutbare tun muss, damit die zur Wahrung der Klagefrist erforderliche Zustellung der Klage nach Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgen kann, wobei bei anwaltlicher Vertretung in der Regel ein Zeitraum von 14 Tagen zur angemessenen Sachbehandlung zu veranschlagen ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.02.2005 - 5 U 126/04).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Auszug aus LG Essen, 09.01.2014 - 4 O 40/12
    Da Zustellungsadressat insoweit diejenige Person ist, der tatsächlich zugestellt werden sollte, vorliegend gem. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO also der Prozessbevollmächtigte des Klägers, kommt es für die Frage des Zeitpunktes des Eintrittes der Heilung des Zustellungsmangels gem. § 189 ZPO vorliegend entscheidend darauf an, wann dieser den Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.04.2013 erstmals in Person erhalten hat, da eine wirksame Zustellung eines Schriftstückes an einen Rechtsanwalt nach der Rechtsprechung ist dann vorliegt, wenn dieser von dem Zugang des zu übermittelnden Schriftstückes persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (vgl. z.B. BSG, Beschluss v. 23.04.2009 - B 9 VG 22/08; BFH, Urt. v. 25.01.2005 - I R 54/04).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 54/04

    Zustellung; Empfangsbekenntnis

    Auszug aus LG Essen, 09.01.2014 - 4 O 40/12
    Da Zustellungsadressat insoweit diejenige Person ist, der tatsächlich zugestellt werden sollte, vorliegend gem. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO also der Prozessbevollmächtigte des Klägers, kommt es für die Frage des Zeitpunktes des Eintrittes der Heilung des Zustellungsmangels gem. § 189 ZPO vorliegend entscheidend darauf an, wann dieser den Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.04.2013 erstmals in Person erhalten hat, da eine wirksame Zustellung eines Schriftstückes an einen Rechtsanwalt nach der Rechtsprechung ist dann vorliegt, wenn dieser von dem Zugang des zu übermittelnden Schriftstückes persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (vgl. z.B. BSG, Beschluss v. 23.04.2009 - B 9 VG 22/08; BFH, Urt. v. 25.01.2005 - I R 54/04).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus LG Essen, 09.01.2014 - 4 O 40/12
    (1.)Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.04.2013 den Parteien entgegen §§ 127 Abs. 2 S. 2, 329 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 ZPO nicht zugestellt worden, so dass die Rechtsbehelfsfristen der §§ 569 Abs. 1, 573 Abs. 1 ZPO gem. § 189 ZPO erst zu dem Zeitpunkt zu laufen begonnen haben, als der Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss vom 12.04.2013 dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen ist (vgl. Zöller, ZPO, 29. Auflage § 189 Rn. 4; BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 5 StR 536/06).
  • OLG Hamm, 17.04.2015 - 9 U 34/14

    Keine Schadensersatzansprüche eines alkoholbedingt verkehrsuntüchtigen Fußgängers

    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen (4 O 40/12) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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