Rechtsprechung
   LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29359
LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13 (https://dejure.org/2013,29359)
LG Essen, Entscheidung vom 10.06.2013 - 12 O 19/13 (https://dejure.org/2013,29359)
LG Essen, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 12 O 19/13 (https://dejure.org/2013,29359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2001 - 10 U 242/00
    Auszug aus LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13
    Weist das Fahrzeug des vermeintlich Geschädigten einen Vorschaden auf, welchen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beeinträchtigt, dann geht dieser Umstand zu Lasten des Klägers, da ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seiner Reparatur, sofern tatsächlich erfolgt, der aktuelle Wiederbeschaffungswert überhaupt nicht bestimmt werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2003 - 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.08.2001 - 10 U 242/00 - Schaden Praxis 2001, 416).
  • KG, 04.01.2011 - 22 U 173/10

    Verkehrsunfall - Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13
    Er ist im Ergebnis gehalten, die jeweils eingetretenen Schäden konkret und im Einzelnen so zu benennen, dass plausibel wird, wie durch welchen Schadensfall welcher Schaden eingetreten ist (vgl. KG, Beschluss vom 4.1.2011, Az. 22 U 173/10).
  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 12/03
    Auszug aus LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13
    Weist das Fahrzeug des vermeintlich Geschädigten einen Vorschaden auf, welchen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beeinträchtigt, dann geht dieser Umstand zu Lasten des Klägers, da ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seiner Reparatur, sofern tatsächlich erfolgt, der aktuelle Wiederbeschaffungswert überhaupt nicht bestimmt werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2003 - 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.08.2001 - 10 U 242/00 - Schaden Praxis 2001, 416).
  • KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem,

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13
    Es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. exemplarisch KG, Beschluss vom 26.4.2007, 12 U 76/07 in: NZV 2007, 521, 522).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13
    Die Kammer verkennt nicht, dass es insbesondere im Rahmen eines dynamischen Vorgangs wie dem eines Verkehrsunfalls zu Beeinträchtigungen der Wahrnehmungsfähigkeit von Zeugen und Parteien kommen kann (vgl. nachfolgende Ausführungen so explizit OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 109/11).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13
    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt nämlich erst in Betracht, wenn die Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme fachgerecht beseitigt worden ist (vgl. nur KG, Beschluss vom 31.7.2008, 12 U 137/08 in: NZV 2009, 345).
  • LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13

    Nachweis der Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein verunfalltes Fahrzeug

    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).

    Vielmehr trägt ein Geschädigter als Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs das Risiko, dass es im Zuge der Abwicklung eines Verkehrsunfalls zu Problemen kommen kann, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug einen Vorschaden erlitten hatte, dessen Umfang und dessen fachgerechte Beseitigung im Einzelnen nicht mehr festgestellt werden können (LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht