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   LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs-56 Js 786/19-39/19   

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https://dejure.org/2019,59225
LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs-56 Js 786/19-39/19 (https://dejure.org/2019,59225)
LG Essen, Entscheidung vom 10.10.2019 - 65 KLs-56 Js 786/19-39/19 (https://dejure.org/2019,59225)
LG Essen, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 65 KLs-56 Js 786/19-39/19 (https://dejure.org/2019,59225)
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  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Bei § 73 StGB muss die Tat, für die oder aus der etwas erlangt worden ist, Gegenstand der Verurteilung sein, das heißt, das Gericht muss zur Überzeugung gelangen, dass der Täter für oder aus der/den ausgeurteilten Tat(en) etwas im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08 -, Rn. 5, juris).

    § 73 d StGB regelt den Fall, dass der Täter über Vermögensgegenstände verfügt, die nach Überzeugung des Gerichts für oder aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt worden sind (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08 -, Rn. 5, juris).

  • BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitsichführen eines

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Dabei reicht es aus, dass der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Handeltreibens zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 7 mwN; BGH, Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Die nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, welche bei Kokain ab 5 g Kokainhydrochlorid gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 1985 - 2 StR 685/84 -, BGHSt 33, 133-142, Rn. 33), war hier angesichts des Wirkstoffgehaltes der 49, 656 Gramm (netto) Kokain mit einer Wirkstoffmenge von insgesamt 46, 2 Gramm Cokainhydrochlorid (bei einem Wirkstoffgehalt von 89, 9 % bzw. 93, 8 % bzw. 96, 0%) um mehr als das 9-fache überschritten.
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Die Kammer hat ferner im Rahmen der Bewertung des Tatbildes erschwerend bedacht, dass der Angeklagte mit einer so genannten "harten Droge" in Form von Kokain gehandelt hat (vgl. zum Stufenverhältnis BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 -, juris), jedoch auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes die Gesamtmenge an Betäubungsmitteln im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen noch eher als im unterem Rahmen angesehen, weshalb die Anwendung des Regelstrafrahmens zu einer Strafhöhe geführt hätte, die dem konkreten Tatbild nicht in angemessener Weise Rechnung getragen hätte.
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Die Anordnung des erweiterten Verfalls kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Tatrichter aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, dass der Angeklagte die von der Anordnung erfassten Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt hat, ohne dass diese selbst im Einzelnen festgestellt werden müssten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 -, BGHSt 40, 371-374, Rn. 8).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Dabei reicht es aus, dass der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Handeltreibens zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 7 mwN; BGH, Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
    Die Art der Verwahrung eines Teils der Betäubungsmittel und des Messers war daher dergestalt, dass dem Angeklagten der gleichzeitige Zugriff hierauf möglich war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14 -, Rn. 4, juris).
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