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LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Verfahrensgang
- AG Dorsten, 14.02.2008 - 14 C 206/06
- LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08
Es kommt zudem nicht darauf an, ob die Klägerin im Rahmen der ihr dabei obliegenden sekundären Darlegungslast schlüssig dazu vorgetragen hat, dass dem Geschädigten der von ihr im übrigen angebotene Normaltarif nicht zugänglich war ( so zB. BGH NJW 2006, 2693).Nach der Rechtssprechung des BGH - Urteile vom 4.7.2006 und 30.1.2007 - AZ: VI ZR 237/05 und VI ZR 99/06 - kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln.
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08
Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadenschätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall ausgewirkt haben ( BGH r+s 2008, 258 ). - BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08
Für die Entscheidung kann es dahin stehen, ob es sich bei dem dem Geschädigten berechneten, den Normaltarif übersteigenden Unfallersatztarif um den erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung nach § 249 BGB handelt, weil dieser auf Leistungen des Vermieters beruht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (so z.B. BGH NJW 2005, 135 ). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08
In diesem Verhältnis ist aber unerheblich, ob dem Geschädigten gegenüber dem Fahrzeugvermieter Ansprüche im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung zustehen ( BGH NJW 2005, 1043 ). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus LG Essen, 11.09.2008 - 10 S 112/08
Nach der Rechtssprechung des BGH - Urteile vom 4.7.2006 und 30.1.2007 - AZ: VI ZR 237/05 und VI ZR 99/06 - kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln.