Rechtsprechung
LG Essen, 13.02.2017 - 18 O 93/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterte Beratungspflicht beim Abschluss von Nettopolicen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 13.02.2017 - 18 O 93/16
- OLG Hamm, 23.08.2017 - 20 U 38/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13
Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die …
Auszug aus LG Essen, 13.02.2017 - 18 O 93/16
Nettopolicen zugunsten des Versicherungsvertreters sind zwar grundsätzlich zulässig, die Rechtsprechung fordert aber im Rahmen der Beratung des Versicherungsnehmers einen deutlichen Hinweis auf die Nettopolice und die damit zusammenhängenden Besonderheiten (vgl. BGH, VersR 2014, 240).Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Auswirkungen des Abschlusses einer Nettopolice im Fall einer vorzeitigen Kündigung, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Versicherungsnehmer bei ausreichender und vollständiger Belehrung nicht für eine Nettopolice entschieden hätte (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13, Rn. 27, juris).
- LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 23 S 150/13
Notwendige Aufklärung über Nachteile einer Nettopolice im Falle der vorzeitigen …
Auszug aus LG Essen, 13.02.2017 - 18 O 93/16
Diese erweiterte Beratungspflicht beim Abschluss von Nettopolicen folgt einerseits aus dem für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer überraschend wirkenden Umstand der weiteren Zahlung dieser Police im Falle einer Beendigung des Versicherungsvertrages und andererseits, weil der weit überwiegende Anteil aller abgeschlossenen Versicherungspolicen Bruttopolicen sind und für Nettopolicen deshalb eine besondere Erläuterung der damit einhergehenden Verpflichtungen erforderlich ist (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014 - 23 S 150/13 -, juris).Hätte die Beklagte sich aber nicht für die Nettopolice entschieden, wäre auch die Pflicht zur Zahlung der Gebühren aus der Vergütungsvereinbarung mit der N GmbH nicht entstanden (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014 - 23 S 150/13 -, Rn. 28, juris).
- BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12
Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des …
Auszug aus LG Essen, 13.02.2017 - 18 O 93/16
Insbesondere hat die N GmbH durch ihr Verhalten auch nicht den Anschein erweckt, als Versicherungsmaklerin zu handeln (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2013 - I ZR 104/12 -), sodass die Fiktionswirkung des § 59 Abs. 3 VVG nicht zum Tragen kommt. - BGH, 05.06.2014 - III ZR 557/13
Lebensversicherung als Nettopolice: Provisionsvereinbarung mit dem …
Auszug aus LG Essen, 13.02.2017 - 18 O 93/16
Der Vereinbarung einer Nettopolice steht § 169 Abs. 5 S.2 VVG nicht im Wege, da hiervon nur allein die Fälle der Einrechnung der Abschlusskosten in die Versicherungsprämie betroffen sind und die Möglichkeit, die Zahlung von Abschlusskosten wie im vorliegenden Fall gesondert zu vereinbaren, unberührt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2014 - BGH III ZR 557/13 - ).