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   LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15   

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https://dejure.org/2016,37611
LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15 (https://dejure.org/2016,37611)
LG Essen, Entscheidung vom 14.01.2016 - 10 S 31/15 (https://dejure.org/2016,37611)
LG Essen, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 10 S 31/15 (https://dejure.org/2016,37611)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15
    Es sah sich hierin durch den Umkehrschluss zu "Denn die Kunden hatten [...] im fraglichen Zeitraum bereits keine Ausweichmöglichkeit auf andere Anbieter, so dass eine Kündigung für sie schon aus diesem Grund keine zur Kompensation der Benachteiligung taugliche Alternative dargestellt hätte" (BGH, Urteil vom 31.07.2013 - VIII ZR 162/09 - Rn. 60) bestätigt.

    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des BGH vom 31.07.2013 - VIII ZR 162/09 - Rn. 53.

    Dass eine solche Kompensation grundsätzlich möglich ist, ergibt sich insbesondere aus den Urteilen des EuGH vom 21.03.2013 - Cs 92/11 - und des BGH vom 31.07.2013 - VIII ZR 162/09 - und der Überlegung, dass beide - EuGH und BGH - sich nicht dazu ausgelassen hätten, welche Voraussetzungen an eine Kompensation zumindest zu stellen sind bzw. wann eine Kompensation im Einzelfall nicht möglich ist, wenn eine Kompensation grundsätzlich nicht möglich wäre.

    Aus dem von der Klägerin angeführte BGH-Zitat "Das Ausbleiben dieser Information vor Vertragsschluss könne grundsätzlich auch nicht allein dadurch ausgeglichen werden, dass der Verbraucher während der Durchführung des Vertrages mit angemessener Frist im Voraus über die Entgeltänderung und sein Recht unterrichtet werde, den Vertrag zu kündigen, wenn er diese Änderung nicht hinnehmen wolle." (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09 - Rn. 53) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15
    Dass dem eben nicht so sei, ergebe sich bereits aus dem Urteil des BGH vom 15.07.2009 - VIII ZR 56/08 - Rn. 36, wonach das Sonderkündigungsrecht bereits notwendiger Bestandteil einer Preisanpassungsklausel sei, damit diese der Inhaltskontrolle gemäß § 307 I BGB genügen kann.

    Soweit die Klägerin sich auf das Urteil des BGH vom 15.07.2009 - VIII ZR 56/08 - bezieht, wonach das Sonderkündigungsrecht bereits notwendiger Bestandteil einer Preisanpassungsklausel sei, damit diese der Inhaltskontrolle gemäß § 307 I BGB genügen kann und daher nicht zugleich als Kompensation für eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dienen könne, so lag in diesem Fall eine Benachteiligung vor, die sich aus einer Abweichung der Preisanpassungsregelung von den Regelungen der Gasgrundversorgungsverordnung ergab.

  • AG Essen, 15.01.2015 - 12 C 9/14

    Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel im Rahmen einer Gaslieferung durch ein

    Auszug aus LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 15.01.2015 - 12 C 9/14 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt in der Berufung, die Berufung der Klägerseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 15. Januar 2015 (Az. 12 C 9/14) zurückzuweisen.

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15
    Einer solchen Anforderung wird auch die Klausel nicht gerecht, der der BGH im Urteil vom 25.11.2015 - VIII ZR 360/14 - jüngst attestierte, dass sie im Gesamtzusammenhang des Klauselwerks den Transparenzanforderungen des 307 I 2 BGB stand hält.
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer

    Auszug aus LG Essen, 14.01.2016 - 10 S 31/15
    Dies gehe bereits aus dem Urteil des BGH vom 13.01.2010 - VIII ZR 81/08 - hervor.
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