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   LG Essen, 15.03.2019 - 43 O 16/19   

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https://dejure.org/2019,16083
LG Essen, 15.03.2019 - 43 O 16/19 (https://dejure.org/2019,16083)
LG Essen, Entscheidung vom 15.03.2019 - 43 O 16/19 (https://dejure.org/2019,16083)
LG Essen, Entscheidung vom 15. März 2019 - 43 O 16/19 (https://dejure.org/2019,16083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Likörs als "bekömmlich" verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bewerbung von Likör als bekömmlich wettbewerbswidrig - auf Werbung über bestimmte Website beschränkte Unterlassungserklärung genügt nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzureichende Drittunterwerfung schließt nicht wettbewerbswidrige Wiederholungsgefahr aus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus LG Essen, 15.03.2019 - 43 O 16/19
    Nach dem Wortlaut des Art. 4 Abs. 3 a) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist für Getränke mit einem Akkoholgehalt von mehr als 1, 2 Volumenprozent jede "gesundheitsbezogene Angabe" ausnahmslos verboten (s. EuGH ZLR 2012, 602ff., Rn. 30 - C-544/10).

    Darunter fällt auch die Bezeichnung "bekömmlich", verbunden - wie hier bezüglich Schwefel und Säure - mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden (EuGH ZLR 2012, 602ff., Rn. 41 - C-544/10).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus LG Essen, 15.03.2019 - 43 O 16/19
    Eine Widerlegung gelingt im Allgemeinen nur dadurch, dass der Verletzer eine bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgibt (BGH GRUR 2008, 996ff., Rn. 33 - I ZR 219/05); ansonsten kann kaum ein Umstand die Wiederholungsgefahr ausräumen.
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Essen, 15.03.2019 - 43 O 16/19
    Vielmehr zeigt der Verletzer mit der Verweigerung der Unterwerfung, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (BGH GRUR 1998, 1045f., Rn. 20 - I ZR 264/95).
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