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   LG Essen, 16.10.2017 - 6 O 152/17   

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LG Essen, 16.10.2017 - 6 O 152/17 (https://dejure.org/2017,56965)
LG Essen, Entscheidung vom 16.10.2017 - 6 O 152/17 (https://dejure.org/2017,56965)
LG Essen, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 6 O 152/17 (https://dejure.org/2017,56965)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 144/13

    Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden

    Auszug aus LG Essen, 16.10.2017 - 6 O 152/17
    Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung, i. F.: NAV), insbesondere § 16 NAV, konkretisiert in ihrem Anwendungsbereich die berechtigen Sicherheitserwartungen an das Produkt Elektrizität (BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 25.02.2014 (a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, wie die Fälle zu beurteilen sind, in denen Unregelmäßigkeiten im Netz auf besondere Umstände wie etwa Naturgewalten zurückzuführen sind.

    Das Produkt Elektrizität wird nicht bereits mit der Einspeisung in das Niederspannungsnetz, sondern erst mit der Lieferung des von dem Netzbetreiber übergabefähig transformierten Stroms über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht (BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13).

  • OLG Schleswig, 06.12.2012 - 16 U 64/12

    Schäden durch Leitungswasser - Nachbar haftet

    Auszug aus LG Essen, 16.10.2017 - 6 O 152/17
    Gemeint sind mit der Vorschrift Einrichtungen, die der Verwertung oder Nutzbarmachung von Energien oder Stoffen im Sinne von § 2 I HPflG dienen; beispielhaft sind das Endverbrauchsgeräte wie Lampen, Glühbirnen, Heizungen oder elektrische Haushaltsgeräte, auch etwa Spül- und Waschmaschinen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 06.12.2012 - 16 U 64/12; Filthaut, Haftpflichtgesetz, 9. Auflage 2015, § 2 Rn. 65a).
  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08

    Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss

    Auszug aus LG Essen, 16.10.2017 - 6 O 152/17
    Zwar müssen Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind, erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, die auf Wissen und Gefahrsteuerungspotential des durchschnittlichen Konsumenten Rücksicht nehmen, jedoch kann auch der Verbraucher eine völlige Gefahrlosigkeit nicht erwarten (BGH, Urteil v. 17.03.2009 - VI ZR 176/08).
  • AG Wernigerode, 06.06.2019 - 10 C 19/19

    Produkthaftung: Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung einer Heizungsanlage

    Daraus folgt, dass die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach dem ProdHaftG nicht grenzenlos ist, sondern nur im Sinne der Kausalität bejaht werden kann, solange ein durch den Stromlieferfehler eingetretener Schaden noch irgendeine und sei es auch nur ganz geringe Betriebsbezogenheit hat (vgl. LG Essen, Urteil vom 16.10.2017 - 6 O 152/17 mit Anmerkung Kimpel vom 17.5.2018, jeweils juris).
  • AG Papenburg, 13.05.2020 - 3 C 358/19

    Haftung Niederspannungsnetzbetreiber: Überspannungsschäden Heizung

    Im Falle von Stromausfällen bzw. Stromunterbrechungen wird ein Produktfehler mit der Begründung verneint, dass ausbleibende Elektrizität schon kein Produkt darstelle (LG Essen, Urteil vom 16.10.2017 - 6 O 152/17 - in beck-online mit Hinweisen auf: Palandt/Sprau, ProdHaftG, 76. Auflage 2017, § 2 Rn. 1; MüKo/Wagner, ProdHaftG, 7. Auflage 2017, § 2 Rn. 3).
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