Rechtsprechung
   LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31231
LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09 (https://dejure.org/2009,31231)
LG Essen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 17 O 38/09 (https://dejure.org/2009,31231)
LG Essen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 17 O 38/09 (https://dejure.org/2009,31231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 134, 143 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hingabe eines Wechsels durch den Insolvenzschuldner ist als unentgeltliche Leistung anfechtbar; Anfechtbarkeit als unentgeltliche Leistung bei der Hingabe eines Wechsels durch den Insolvenzschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 336/01

    Unentgeltlichkeit der Überlassung der Arbeitskraft eines angestellten

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Der Rückgewähranspruch wird gleichzeitig fällig, da die Insolvenzanfechtung keiner gesonderten Erklärung bedarf (BGHZ 135, 140, 151; BGH, Urt. v. 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01, ZIP 2004, 671, 672).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    (BGH 01.02.2007, ZIP 2007, 488).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Das Anfechtungsrecht kann insoweit erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (BGHZ 15, 333, 337; 113, 98, 105; 130, 38, 40).
  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Im Falle der Wertlosigkeit der Forderung ist hingegen der Gläubiger als Leistungsempfänger anzusehen, denn die Aufgabe einer wirtschaftlich wertlosen Forderung durch den Gläubiger kann jedenfalls nicht als Gegenleistung angesehen werden (BGH 15.12.2982, NJW 1983, 1679, 1680; BGH 15.04.1964, VIII ZR 232/62).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 264/81

    Grundschuldbestellung im Interesse der Muttergesellschaft - § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Im Falle der Wertlosigkeit der Forderung ist hingegen der Gläubiger als Leistungsempfänger anzusehen, denn die Aufgabe einer wirtschaftlich wertlosen Forderung durch den Gläubiger kann jedenfalls nicht als Gegenleistung angesehen werden (BGH 15.12.2982, NJW 1983, 1679, 1680; BGH 15.04.1964, VIII ZR 232/62).
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Das Anfechtungsrecht kann insoweit erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (BGHZ 15, 333, 337; 113, 98, 105; 130, 38, 40).
  • BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 333/78

    Zuordnung von Zahlungen zu Vermögensmassen - Charakterisierung erbrachter

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Das ist der Fall, wenn die Insolvenzschuldnerin die Erfüllung vornimmt, ohne dem Schuldner der übernommenen Verbindlichkeit, dessen Gläubiger oder einem Dritten hierzu verpflichtet zu sein, und er weder die Forderung des Gläubigers noch einen Anspruch hierauf noch sonst ein Entgelt erwirbt (BGH 14.11.1979, ZIP 1980, S. 21; BGH 1992 NJW 1992, 2421, 2422).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Zwar ist bei der nicht geschuldeten Erfüllung einer fremden Schuld im Allgemeinen nicht der Gläubiger dieser Verbindlichkeit der Empfänger der Leistung und damit der Anfechtungsgegner, da er mit der Annahme der Leistung seine Forderung gegen den ursprünglichen Schuldner verliert, sondern dieser Schuldner, da er von seiner Schuld frei wird (BGH 04.03.1999, NJW 1999, 1549, 1550f.).
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Das ist der Fall, wenn die Insolvenzschuldnerin die Erfüllung vornimmt, ohne dem Schuldner der übernommenen Verbindlichkeit, dessen Gläubiger oder einem Dritten hierzu verpflichtet zu sein, und er weder die Forderung des Gläubigers noch einen Anspruch hierauf noch sonst ein Entgelt erwirbt (BGH 14.11.1979, ZIP 1980, S. 21; BGH 1992 NJW 1992, 2421, 2422).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus LG Essen, 20.10.2009 - 17 O 38/09
    Der Rückgewähranspruch wird gleichzeitig fällig, da die Insolvenzanfechtung keiner gesonderten Erklärung bedarf (BGHZ 135, 140, 151; BGH, Urt. v. 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01, ZIP 2004, 671, 672).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht