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   LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs - 70 Js 226/16 - 39/16   

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LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs - 70 Js 226/16 - 39/16 (https://dejure.org/2017,6999)
LG Essen, Entscheidung vom 21.03.2017 - 25 KLs - 70 Js 226/16 - 39/16 (https://dejure.org/2017,6999)
LG Essen, Entscheidung vom 21. März 2017 - 25 KLs - 70 Js 226/16 - 39/16 (https://dejure.org/2017,6999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressemeldung, 01.08.2017)

    Lange Haftstrafen für Anschlag auf Sikhgemeinde

  • welt.de (Pressemeldung, 21.03.2017)

    Hohe Jugendstrafen für Anschlag auf Sikh-Tempel

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 20.10.2016)

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Anschlag in Essen 2016

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Dabei ist bedeutsam, dass die Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld nicht nur dann in Betracht kommen kann, wenn der jugendliche Täter ein Kapitalverbrechen begangen hat (BGH, NStZ-RR 1998, 317-318, Rn. 5), sondern auch dann, wenn eine andere besonders schwere Straftat abzuurteilen ist, wozu z.B. auch gravierende Sexualdelikte gehören (BGH, NStZ 2016, 102-103, Rn. 8).

    Dabei ist bedeutsam, dass die Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld vor allem dann in Betracht kommen kann, wenn der jugendliche Täter ein Kapitalverbrechen begangen hat (BGH, NStZ-RR 1998, 317-318, Rn. 5), aber auch bei anderen besonders schweren Straftaten (vgl. BGH, NStZ 2016, 102-103, Rn. 8).

    Dabei ist bedeutsam, dass die Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld vor allem in Betracht kommen kann, wenn der jugendliche Täter ein Kapitalverbrechen begangen hat (BGH, NStZ-RR 1998, 317-318, Rn. 5), wie es hier der Fall ist.

  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96

    Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

    Namentlich bei Kapitalverbrechen Jugendlicher ist neben dem Erziehungsgedanken auch das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs zu beachten (BGH, NStZ 2007, 522-523, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BGH, NStZ-RR 1997, 21-22; BGH, NStZ 1996, 496, Rn. 8-9; BGH, NStZ 1996, 232-233, Rn. 5; StV 1998, 344, Rn. 3.).

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2004, Az.: 5 StR 306/03, Rn. 41-42 m. w. N.; Urteil vom 10.01.2006, Az.: 5 StR 341/05, Rn. 34 m. w. N.).

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10.01.2006, Az.: 5 StR 341/05, Rn. 35 m. w. N.).

    Schwer wiegende Kränkungen durch das Opfer, die das Gemüt des Betroffenen immer wieder heftig bewegen, können sogar im Fall heimtückischer Tötung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unangebracht erscheinen lassen (vgl. BGH, NStZ 2006, 286-288, Rn. 35).

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Denn ohne Zustimmung des Opfers zu einem Täter-Opfer-Ausgleich fehlt bereits die Basis für ein etwaiges Bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2002, 1 StR 405/02).

    Wenn ein Opfer einer schweren Gewalttat - wie hier - mit einer verständlichen und emotional nachvollziehbaren Begründung eine Entschuldigung nicht annehmen kann, so geht dies zu Lasten des Täters (vgl. BGH, NStZ 2008, 452-453, Rn. 10; NStZ-RR 2003, 363, Rn. 8; BGHSt 48, 134-147, Rn. 17 und 28; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.05.2013, Az.: 4 StR 109/03, Rn. 12).

    Schließlich ist die bloße Erfüllung ohnehin bestehender Schadensersatzansprüche in jedem Fall unzureichend (BGHSt 48, 134-147, Rn. 20).

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Arglos ist das Opfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr., vgl. Fischer, a. a. O., Rn. 35 m. w. N.; BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az.: 4 StR 84/12 m. w. N.).

    Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, NStZ 2013, 337-339, Rn. 15 m. w. N.).

    Mit anderen Worten: Beruht die Tötung auf den genannten Gefühlsregungen, denen jedermann mehr oder weniger stark erliegen kann, kommt es für die Beurteilung auf die dem Geschehen konkret zugrunde liegende Gesinnung des Täters an (BGH, NStZ 2013, 337-339, Rn. 15 m. w. N.).

  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    des nach Ansicht der Angeklagten U und C bis dato größten und äußerst gefährlichen Sprengsatzes, deren Wirkung sie im Einzelnen überhaupt nicht mehr überblickten, platziert nicht etwa irgendwo in dem Gewerbegebiet, sondern an dem Sikh-Tempel, gegen deren Angehörige, nicht etwa gegen deren Bauten allein, sich ihr Hass richtete, zudem platziert direkt an der (vermeintlichen Eingangs-)Tür zum Sikh-Tempel, das alles zu einem Zeitpunkt, zu dem beide Angeklagten, die schon nach eigener Einlassung bereits auf dem Weg zu dem ihn in F allein als Ort der Religionsausübung für Buddhisten/Hindus, zu denen sie die Sikh zählten, bekannten Gebiet Angehörige der Religionsrichtung gesehen hatten, zudem zu einem Zeitpunkt gegen 19 Uhr, von dem sie - zumal angesichts der von ihnen kurze Zeit vor der Tat erkannten Buddhisten/Hindus - nicht etwa darauf vertrauen konnten, dass sich niemand im Tempel aufhielt, im Gegenteil, vor dem Hintergrund ihres Hasses gegen die für sie auch zu den "Kuffar" (Ungläubigen) zählenden Buddhisten/Hindus, zu denen sie die Sikh zählten, deren Tötung sie nach dem Islam für gerechtfertigt hielten, deren Beseitigung als Götzen bzw. Götzendiener sie schriftlich in arbeitsteiliger Vorgehensweise festgehalten hatten, legt (auch unter Berücksichtigung der schließlich nicht konkret lebensgefährlichen Verletzungen des Priesters und Nebenklägers T12) nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch unter Berücksichtigung der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung - bereits sehr nahe, dass die Täter, die ihr gefährliches Handeln durchführen, dabei auch mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnen und den Tod des Opfers billigend in Kauf nehmen oder sich mit dem Tod um des erstrebten Zieles willen abfinden (für äußerst gefährliche Gewalthandlungen siehe u.a.: BGH, NStZ 2006, 169; vgl. auch: BGH NStZ 2006, 98 f., Anm. 2; BGH, Urteil vom 24.03.2005, 3 StR 402/04, S. 7; BGH, 3 StR 321/00, Urteil vom 11.10.2000, S. 6; BGH NStZ 2003, 603-604, Beschluss vom 23.04.2003 (Az.: 2 StR 52/03); BGH NStZ 2004, 51-52, Beschluss vom 07.11.2002 (Az.: 3 StR 216/02)).

    Dem festgestellten äußeren Tatgeschehen im vorliegenden Fall misst die Kammer in der Gesamtabwägung bereits einen hohen Indizwert für die Billigung des Todes bei (vgl. dazu auch insbesondere BGH NStZ 2006, 98 f., Anm. 3; BGH, Urteil vom 24.03.2005, a. a. O.; BGH Urteil vom 11.10.2000, a. a. O.).

    Die Feststellungen legen wegen ihrer offensichtlichen Lebensgefährlichkeit sowohl das Wissen um ihre mögliche tödliche Wirkung als auch deren Billigung bereits sehr nahe (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2005, a. a. O.).

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
    Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, Rn. 1; BGH, NStZ 2006, 503-505, Rn. 22) sowie die Tatmotivation des Jugendlichen in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, NStZ-RR 2013, 291, Rn. 8).

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGH, NStZ-RR 2013, 291, a.a.O.; BGH, NStZ-RR 2015, 155-156, Rn. 3).

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14

    Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall);

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 271/12

    Anstiftung (Kausalität; dolus eventualis); Beihilfe durch Unterlassen (Ingerenz);

  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender

  • BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
  • BGH, 11.06.1986 - 4 StR 275/86

    Tötung eines Kindes aus niedrigen Beweggründen nach körperlicher und seelischer

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 550/91

    Verbindung der Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer

  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 198/08

    Erheblichkeit zu erwartender Straftaten, Rohrbombe, pyrotechnische Gegenstände

  • BGH, 16.12.1998 - 5 StR 407/98

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.08.2003 - 1 StR 174/03

    Gefährliche Körperverletzung; Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess

  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

  • BGH, 11.09.1979 - 5 StR 438/79

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Grund der bloßen Vermutung einer

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 324/05

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Schluss von der äußeren auf die innere

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

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