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   LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10   

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https://dejure.org/2011,28681
LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10 (https://dejure.org/2011,28681)
LG Essen, Entscheidung vom 21.06.2011 - 7 T 717/10 (https://dejure.org/2011,28681)
LG Essen, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 7 T 717/10 (https://dejure.org/2011,28681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 64 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses ist vergleichbar mit der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a ZVG; Vergleichbarkeit der Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses mit der Festsetzung des Verkehrswertes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10
    Auszug aus LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10
    Hinsichtlich des Sachverhaltes wird Bezug genommen auf die Darstellung in dem Beschluss vom heutigen Tag unter I. in dem Beschwerdeverfahren 7 T 716/10.

    Dass die Forderung der Beteiligten zu 2) nicht in der angemeldeten Höhe bei der Berechnung der Beschwer berücksichtigt werden kann, hat die Kammer in dem Beschluss vom heutigen Tag in dem Verfahren 7 T 716/10 dargelegt.

  • BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

    Auszug aus LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10
    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91ff ZPO zu ergehen.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10
    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91ff ZPO zu ergehen.
  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07

    Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des

    Auszug aus LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10
    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91ff ZPO zu ergehen.
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

    Die Beteiligten zu 1) - 5) legten gegen die Festsetzungen der Vergütungen für den Beteiligten zu 7) (Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens) und für die Mitglieder des Gläubigerausschusses (Gegenstand des Beschwerdeverfahrens 7 T 717/10) jeweils sofortige Beschwerde ein.
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