Rechtsprechung
LG Essen, 22.02.2018 - 3 O 353/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines privaten Krankenversicherers auf Rückerstattung der in den von den Versicherten gezahlten Vergütungen für die Medikamente enthaltenen Umsatzsteueranteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 67 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Bruttopreisabrede als Regelfall
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Auszug aus LG Essen, 22.02.2018 - 3 O 353/17
Dies ist bei einem Kaufpreis der Regelfall, selbst bei Angeboten an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer (BGH NJW 2002, 1312; NJW 2001, 2464 m.w.N.) Anderes, also eine Nettopreisvereinbarung, kann sich ausnahmsweise aus einem Handelsbrauch oder einer Verkehrssitte ergeben (BGH NJW 2001, 2464).Bei einer Bruttopreisvereinbarung, insbesondere, wenn eine Partei sich über die Steuerbarkeit der Leistung überhaupt keine Gedanken gemacht hat, fehlt es jedoch gerade an einer solchen (vgl. BGH NJW 2001, 2464, 2465; hier widerspricht sich etwa das LG Mainz auf S. 5 seines Urteils vom 08.12.2017 - 2 O 122/17; Anlage BLD 4).
- BFH, 24.09.2014 - V R 19/11
Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines …
Auszug aus LG Essen, 22.02.2018 - 3 O 353/17
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Jahre 2014 (Urteil vom 24.09.2014 - V R 19/11), dass sog. Zytostatika, die i.R. einer ambulanten Behandlung Anwendung finden, gemäß § 4 Nr. 14b USt umsatzsteuerfrei sind. - LG Mainz, 08.12.2017 - 2 O 122/17
Private Krankenversicherung Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuer
Auszug aus LG Essen, 22.02.2018 - 3 O 353/17
Bei einer Bruttopreisvereinbarung, insbesondere, wenn eine Partei sich über die Steuerbarkeit der Leistung überhaupt keine Gedanken gemacht hat, fehlt es jedoch gerade an einer solchen (vgl. BGH NJW 2001, 2464, 2465; hier widerspricht sich etwa das LG Mainz auf S. 5 seines Urteils vom 08.12.2017 - 2 O 122/17; Anlage BLD 4).