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   LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15   

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https://dejure.org/2017,32473
LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15 (https://dejure.org/2017,32473)
LG Essen, Entscheidung vom 23.01.2017 - 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15 (https://dejure.org/2017,32473)
LG Essen, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15 (https://dejure.org/2017,32473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Illegale Vermarktung von Abfallquecksilber über die Schweiz hinsichtlich Verwertung von Abfällen; Veräußerung von Quecksilber statt Beseitigung; Vereinnahmen der Erlöse aus den Quecksilberverkäufen hinsichtlich Einkommensteuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Illegale Vermarktung von Abfallquecksilber über die Schweiz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 13/15
    Diesbezüglich ist von einer unwiderlegbaren Vermutung auszugehen, dass die inkriminierten Erlöse im gesicherten Vermögen aufgegangen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006, 1 StR 46/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 13/15
    Ein großes Ausmaß im Sinne dieser Vorschrift liegt bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000,- EUR vor (BGH, Urteil vom 27.10.2015, 1 StR 373/15).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 13/15
    Dass diese Ansprüche nach deutschem Recht (§§ 134, 138 BGB) nicht wirksam entstanden sein dürften, steht der Annahme des Erlangens bereits auf Ebene der Forderungen nicht entgegen, zumal seine Vertragspartner erfüllungsbereit und -fähig waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2002, 1 StR 281/02; Urteil vom 21.08.2002, 1 StR 115/02, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 13/15
    Dass diese Ansprüche nach deutschem Recht (§§ 134, 138 BGB) nicht wirksam entstanden sein dürften, steht der Annahme des Erlangens bereits auf Ebene der Forderungen nicht entgegen, zumal seine Vertragspartner erfüllungsbereit und -fähig waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2002, 1 StR 281/02; Urteil vom 21.08.2002, 1 StR 115/02, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 9/20

    Aufteilung von Kaufpreisforderungen von im Miteigentum stehenden Grundstücken

    Im Jahr 2013 wurde gegen den Insolvenzschuldner ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (35 Js 162/13 StA Bochum) eingeleitet, in dessen Zuge vom Amtsgericht Bochum am 02.04.2014 (Az.: 64 Gs 988/14) gegen den Insolvenzschuldner und am 27.05.2014 (64 Gs 1564/14) gegen seine Ehefrau zu Gunsten des beklagten Landes Arrestbeschlüsse zur Sicherung eines künftigen staatlichen Anspruchs auf Verfall des Wertersatzes erlassen wurden, welche später vom Amtsgericht Bochum mit Beschluss vom 02.03.2015 (64 GS 756/15) betreffend das Vermögen des Insolvenzschuldners von bislang 7, 9 Millionen Euro auf insgesamt von 8 Millionen Euro und vom Landgericht Essen mit Beschluss vom 29.03.2016 (35 Kls 13/15) betreffend das Vermögen seiner Ehefrau von bislang 3, 5 Millionen Euro auf insgesamt 3.670.948,99 EUR erhöht wurden.
  • LG Dortmund, 07.11.2019 - 4 O 290/18
    Am 29.03.2016 erweiterte das Landgericht Essen (Az. 35 KLs 13/15) den Arrestbeschluss vom 27.05.2014 gegen die Ehefrau des Insolvenzschuldners auf 3.670.948,99 EUR.
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