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   LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12   

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https://dejure.org/2012,27912
LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12 (https://dejure.org/2012,27912)
LG Essen, Entscheidung vom 25.07.2012 - 20 O 8/12 (https://dejure.org/2012,27912)
LG Essen, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 20 O 8/12 (https://dejure.org/2012,27912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast des Geschädigten hinsichtlich unfallbedingten Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7
    Anspruch auf Schadensersatz für die Unfallschäden an einem Kfz bei fraglicher Eigentümerstellung des Anspruchsstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Zudem sprechen die Zeugenaussage des Zeugen S sowie die Angaben des Klägers im Rahmen der Anhörung - sofern man diesen folgt, was das Gericht aus den unter 1. genannten Gründen nicht tut - allenfalls für Mitbesitz, so dass insoweit auch (nur) Miteigentum vermutet wird, sofern nicht ein Mitbesitzer nachweist, dass alle anderen Mitbesitzer Fremdbesitzer sind (BGH NJW 1993, 935, 937), was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Der Vermutungsinhalt der vorbezeichneten Norm geht (nur) dahin, dass der Besitzer bei Erwerb seines Besitzes Eigenbesitz begründete, dabei unbedingtes Eigentum erwarb und es während der Besitzzeit behielt (so BGH NJW 1994, 939).
  • KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem,

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Denn es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens zunächst darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. exemplarisch KG, Beschluss vom 26.4.2007, 12 U 76/07 in: NZV 2007, 521, 522).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 83/07

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Bestreiten des Eigentums des Klägers am

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Denn das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. § 12 VI 1 FZV), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist (KGR 2008, 818 = NJOZ 2008, 4080).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO, die vorliegend der Kläger offenbar im Ergebnis nach Einholung des gerichtlichen Gutachtens begehrt, kommt nämlich erst in Betracht, wenn der Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme fachgerecht beseitigt worden ist (vgl. nur KG, Beschluss vom 31.7.2008, 12 U 137/08 in: NZV 2009, 345).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Denn insoweit bestehen bereits seitens der Kammer Zweifel, ob die Anwendung des für den Kläger günstigeren § 287 ZPO überhaupt der richtige Ansatzpunkt ist oder stattdessen die Beweisermittlung nicht nach dem strengeren § 286 ZPO erfolgen müsste, was dogmatisch näher liegend erscheint (vgl. auch Hörle, Entscheidungsbesprechung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.2. 2008 - I-1 U 181/07 SVR 2008 Heft 6, 221).
  • KG, 04.01.2011 - 22 U 173/10

    Verkehrsunfall - Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Essen, 25.07.2012 - 20 O 8/12
    Er ist im Ergebnis gehalten, die jeweils eingetretenen Schäden konkret und im Einzelnen so zu benennen, dass plausibel wird, wie durch welchen Schadensfall welcher Schaden eingetreten ist (vgl. KG, Beschluss vom 4.1.2011, Az. 22 U 173/10).
  • LG Essen, 09.09.2015 - 11 O 81/14

    Verkehrsunfall - Beweislast bei einem vorgeschädigten Fahrzeug

    Wer mit einem vorgeschädigten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obliegt es, wenn es zu einer weiteren Kollision mit dem vorgeschädigten Wagen kommt, das Ausmaß des neuen Schadens darzulegen und zu beweisen (KG Berlin, 26. April 2007, 12 U 76/07, LG Essen, 25. Juli 2012, 20 O 8/12).

    Dem Kläger, der mit einem vorgeschädigten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obliegt es, wenn es zu einer weiteren Kollision mit dem vorgeschädigten Wagen kommt, das Ausmaß des neuen Schadens darzulegen und zu beweisen (KG Berlin, Beschluss v. 26.04.2007, Az.: 12 U 76/07; LG Essen, Urteil v. 25.07.2012, Az.: 20 O 8/12).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts oder eines gerichtlich bestellten Gutachters für den Kläger zu ermitteln, welche in Rede stehenden Schäden auf die streitgegenständliche Kollision zurückzuführen sind und welche Schäden auf die streitgegenständliche Kollision zurückzuführen sind und welche Schäden auf die streitgegenständliche Kollision zurückzuführen sind und welche Schäden Altschäden sind (LG Essen, Urteil v. 25.07.2012, Az.: 20 O 8/12.

  • LG Essen, 17.12.2012 - 2 O 126/12

    Nachweis des Eigentums am beschädigten Fahrzeug im Zusammenhang mit

    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Geschädigte dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahmen fachgerecht beseitigt worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 14.09.1999, Az. 34 U 26/99; KG, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 12 U 46/07 m.w.N.; LG Essen, Urteil vom 25.07.2012, 20 O 8/12).
  • LG Essen, 21.03.2016 - 15 S 3/16

    Darlegungs- und Beweislast bei reparierten Vorschäden

    Dies kann umso weniger überzeugen, als dass dann im Ergebnis die Gegenseite jedenfalls anteilig Kosten für ein regelmäßig einzuholendes Sachverständigengutachten übernehmen muss, welches alleine deshalb notwendig geworden ist, weil die darlegungs- und beweisbelastete Klägerseite ihren Pflichten nicht nachgekommen ist (LG Essen, Urteil vom 25. Juli 2012 - 20 O 8/12 -, Rn. 36f bei juris).
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