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   LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10   

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LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10 (https://dejure.org/2010,72605)
LG Essen, Entscheidung vom 25.08.2010 - 11 O 42/10 (https://dejure.org/2010,72605)
LG Essen, Entscheidung vom 25. August 2010 - 11 O 42/10 (https://dejure.org/2010,72605)
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  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, NJW 1993, 2433).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128, NJW 2006, 2041).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128, NJW 2006, 2041).

    Wenn sich ein Kunde nach getroffener Anlageentscheidung bei der Bank erkundigt, wie er sich angesichts fallender Kurse verhalten soll, ist ein Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages anzunehmen, dass der Berater stillschweigend durch Gesprächsaufnahme annimmt (BGH Urteil vom 21.03.2006 - XI ZR 63/05, NJW 2006, 2041).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen dabei nur dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH 15.04.2010 III ZR 196/09, DStR 2010,, 1297, 1298).

    Soweit die Bank eigene Produkte empfiehlt, ist für den Kunden offensichtlich, dass sie neben eventuell vom Kunden zu zahlenden Provisionen mit der Anlage selbst und nicht nur mittels Vertriebsprovisionen Gewinne erzielt (BGH Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, BeckRS 2010, 11028).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Es besteht kein Grundsatz, über dieses Risiko aufzuklären, sondern es hängt vielmehr von den konkreten Risiken der Anlage und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (BGH Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, 117).
  • LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09

    Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Besteht das Emittentenrisiko nur rein theoretisch, besteht keine Aufklärungspflicht (OLG Dresden, Urteil vom 11.05.2010 5 U 1178/09, BeckRS 2010, 11910; LG Chemnitz Urteil vom 23.06.2009, / O 359/09, BeckRS 2009, 22203; LG Schweinfurt, Urteil vom 15.07.2009 14 O 192/09, BeckRS 2009, 24269).
  • LG Schweinfurt, 05.08.2009 - 14 O 192/09

    Aufklärungspflichten der Bank im Rahmen einer Wertpapier-Anlageberatung: Fehlen

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Besteht das Emittentenrisiko nur rein theoretisch, besteht keine Aufklärungspflicht (OLG Dresden, Urteil vom 11.05.2010 5 U 1178/09, BeckRS 2010, 11910; LG Chemnitz Urteil vom 23.06.2009, / O 359/09, BeckRS 2009, 22203; LG Schweinfurt, Urteil vom 15.07.2009 14 O 192/09, BeckRS 2009, 24269).
  • OLG Bamberg, 07.06.2010 - 4 U 241/09

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht der Bank über ihre

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    (Im Ergebnis so auch: OLG Hamburg, Urteil vom 23.04.2010 - 13 U 11/07, BeckRS 2010, 10465; OLG Bamberg, Urteil vom 07.06.2010 - 4 U 241/09, BeckRS 2010, 15166).
  • OLG Dresden, 11.05.2010 - 5 U 1178/09

    Lehman-Zertifikat, Kick-back

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    Besteht das Emittentenrisiko nur rein theoretisch, besteht keine Aufklärungspflicht (OLG Dresden, Urteil vom 11.05.2010 5 U 1178/09, BeckRS 2010, 11910; LG Chemnitz Urteil vom 23.06.2009, / O 359/09, BeckRS 2009, 22203; LG Schweinfurt, Urteil vom 15.07.2009 14 O 192/09, BeckRS 2009, 24269).
  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09

    Lehman-Zertifikate

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10
    (Im Ergebnis so auch: OLG Hamburg, Urteil vom 23.04.2010 - 13 U 11/07, BeckRS 2010, 10465; OLG Bamberg, Urteil vom 07.06.2010 - 4 U 241/09, BeckRS 2010, 15166).
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