Rechtsprechung
LG Essen, 25.09.2006 - 6 O 496/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 Verbr.-KreditG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückgewähr bei fehlender Auszahlung einer Darlehensvaluta; Wirksamkeit eines Darlehensvertrag bei fehlender Gesamtbetragsangabe; Voraussetzungen des Widerrufs eines Haustürgeschäftes; Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.09.2006 - 6 O 496/05
- OLG Hamm, 07.01.2008 - 31 U 391/06
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 54/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus LG Essen, 25.09.2006 - 6 O 496/05
Das gilt auch dann, wenn der Darlehensvertrag und der Fondsbeitritt eine verbundenes Geschäft gem. § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (vgl. BGH Entscheidung vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05 - NJW 2006, 1955 ff.).Eine Rückzahlung des Kredites in Teilbeträgen mit der Folge einer Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrages liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Entscheidung vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05 - = NJW 2006, 1955 ff. n. w. N.) auch bei entfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung vor, die bei Fälligkeit zumindest zum Teil mittels in der Zwischenzeit angesparter Lebensversicherungen abgelöst werden sollen.
- OLG Hamm, 07.01.2008 - 31 U 391/06
Widerruf eines darlehensfinanzierten Fondsbeitritts nach dem HWiG - Ausnutzung …
die Beklagte unter Abänderung des am 25.09.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 6 O 496/05, zu verurteilen, an ihn Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots auf Abtretung von Anteilen an der W GbR (J Immobilienfonds) im Nennwert von 90.000,- DM.unter Abänderung des am 25.09.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 6 O 496/05, die Beklagte zu verurteilen, an ihn Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots auf Abtretung von Anteilen an der W GbR (IBH Immobilienfonds) im Nennwert von 90.000,- DM 15.360,19 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5, 5 % p.a. aus 2.952,71 EUR seit dem 01.01.2002, aus 2.952,71 EUR seit dem 01.01.2003, aus 2.952,71 EUR seit dem 01.01.2004 sowie aus 246, 06 EUR seit dem 01.02.2004 sowie Zinsen in Höhe von 7, 5 % p.a. aus 4.301,00 EUR seit dem 01.01.2005 und aus 1.955,00 EUR seit dem 01.06.2005;.
unter Abänderung des am 25.09.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 6 O 496/05, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 7.784,42 EUR zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5, 5 % p.a. aus 5.368,56 EUR seit dem 01.01.2002 bis zum 31.01.2004 sowie 7, 5 % aus 5.368,56 EUR seit dem 01.02.2004 sowie 5, 5 % Zinsen p.a. aus je 67, 11 EUR seit dem 31.01.2001 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.01.2004.