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   LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07   

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https://dejure.org/2008,26254
LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07 (https://dejure.org/2008,26254)
LG Essen, Entscheidung vom 25.09.2008 - 6 O 227/07 (https://dejure.org/2008,26254)
LG Essen, Entscheidung vom 25. September 2008 - 6 O 227/07 (https://dejure.org/2008,26254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 280 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Anteils einer GmbH und Co. KG in Höhe des Nominalbetrages; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschberatung bezüglich der Übertragung eines Fondsanteils; Verletzung von Aufklärungspflichten durch Übergabe eines Prospektes bezüglich des Kaufs von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07
    Die Bank schuldet grundsätzlich eine anleger- und objektgerechte Beratung (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.1993, NJW 1993, 2433).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07
    Auch kann man nicht das Urteil des BGH vom 22.3.2007, ZIP 2007, 871, zur Begründung der Aufklärungspflicht heranziehen, weil dieses für Anlagevermittler eine Aufklärungspflicht nur dann annimmt, wenn die Provision über 10 % bis 15 % liegt, da die Werthaltigkeit des Fonds dann aufgrund weicher Kosten für den Kunden nicht ersichtlich geschwächt sein kann.
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07
    Eine Schätzung des Zinsschadens nach § 287 ZPO verbietet sich, da eine solche mangels greifbarer von der Klägerin vorzutragender Anhaltspunkte "in der Luft hängen würde" (vgl. BGHZ 91, 243, 256).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07
    a) Zwischen den Parteien ist auf der Grundlage des unstreitigen Sachverhaltes zumindest konkludent ein Beratervertrag zustande gekommen, da jedenfalls dann immer das Vorliegen eines solchen Vertrages anzunehmen ist, wenn - gleichgültig ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich -wie hier - eine Beratung stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 13.1.2004, XI ZR 355/02, WM 2004, 422).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Essen, 25.09.2008 - 6 O 227/07
    Die Pflicht zur Aufklärung kann zwar nicht aus der Entscheidung des BGH vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, hergeleitet werden, da der dort entschiedene Fall eine wertpapiermäßig verbriefte Kapitalanlage und nicht eine - wie hier streitgegenständliche - Kommanditbeteiligung betraf.
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 126/08

    Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss eines Beratungsvertrages bzgl.

    Die Klägerin beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Essen vom 25.09.2008, Az. 6 O 227/07, teilweise abzuändern und.

    Die Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Essen vom 25.09.2008, Az. 6 O 227/07, abzuändern und die Klage abzuweisen;.

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