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   LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15   

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https://dejure.org/2016,54327
LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15 (https://dejure.org/2016,54327)
LG Essen, Entscheidung vom 26.10.2016 - 11 O 317/15 (https://dejure.org/2016,54327)
LG Essen, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 11 O 317/15 (https://dejure.org/2016,54327)
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  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Ein Beratungsvertrag kommt stillschweigend zustande, wenn im Zusammenhang mit einem Anlagegeschäft tatsächlich eine Beratung stattfindet, unabhängig davon, ob dies auf Initiative des Kunden oder der Bank geschieht (BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff.).

    Eine Bank schuldet im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage grundsätzlich eine anleger- und objektgerechte Beratung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 06.07.2013, Az. XI ZR 12/93, NJW 1993, 2433).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Der Aufklärungspflichtige muss, wenn er sich entlasten will, darlegen und beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH, Beschluss vom 17.09.2009, XI ZR 264/08, WM 2009, 1274 ff.).

    Es obliegt damit der aufklärungspflichtigen Bank zu beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, weil er den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298 ff.; Beschluss vom 09.03.2011, Az. XI ZR 191/10, NJW 2011, 925 ff.).

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Ferner ist sie dazu verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.07.2011, Az. XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229 ff.).

    Es obliegt damit der aufklärungspflichtigen Bank zu beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, weil er den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298 ff.; Beschluss vom 09.03.2011, Az. XI ZR 191/10, NJW 2011, 925 ff.).

  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 31 U 51/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich umsatzabhängiger

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings mit Bezug auf seine frühere Rechtsprechung aus den Jahren 1989 und 1990 darauf hingewiesen, dass die Beklagte bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt (§ 276 BGB) jedenfalls seit 1990 mit dem Bestehen einer generellen Aufklärungspflicht über Rückvergütungen hätte rechnen müssen (BGH-Beschluss vom 29.06.2010, Az. XI ZR 308/09, NJW 2010, 2339 ff.; so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2012, Az. 31 U 51/12 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings mit Bezug auf seine frühere Rechtsprechung aus den Jahren 1989 und 1990 darauf hingewiesen, dass die Beklagte bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt (§ 276 BGB) jedenfalls seit 1990 mit dem Bestehen einer generellen Aufklärungspflicht über Rückvergütungen hätte rechnen müssen (BGH-Beschluss vom 29.06.2010, Az. XI ZR 308/09, NJW 2010, 2339 ff.; so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2012, Az. 31 U 51/12 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Als Mittel der Aufklärung kann es zwar grundsätzlich ausreichend sein, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsprozesses ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 12.07.2007, Az. III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.; OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2013, Az. 31 U 183/12 -, juris).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Anleger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Anleger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az. III ZR 249/09, NJW 2010, 3292 ff.).
  • OLG Hamm, 03.06.2013 - 31 U 183/12

    Pflichten des Anlageberaters bei Kapitalanlagen in einem Schiffsfonds

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Als Mittel der Aufklärung kann es zwar grundsätzlich ausreichend sein, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsprozesses ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 12.07.2007, Az. III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.; OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2013, Az. 31 U 183/12 -, juris).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Diese Aufklärungspflicht umfasst auch die ungefragte Offenlegung der konkreten Höhe der Rückvergütung, denn nur diese ermöglicht dem Kunden eine objektive Einschätzung der Beratung und der ihr zu Grunde liegenden Interessenlage (BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff.).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus LG Essen, 26.10.2016 - 11 O 317/15
    Vertraut ein Anleger, der bei seiner Entscheidung die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse eines Anlageberaters in Anspruch nimmt, auf den Rat und die Angaben "seines" Beraters und unterlässt er deshalb eine "Kontrolle" des Beraters durch Lektüre des Zeichnungsscheins oder des Prospekts, so weist dies auf das bestehende Vertrauensverhältnis hin und ist deshalb für sich allein genommen nicht schlechthin unverständlich (vgl. BGH, Urteil 22.09.2011, Az. III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

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