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LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17 |
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Wettbewerbsrecht: Preisschaukelei
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- BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95
Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Vielmehr zeigt der Verletzer mit der Verweigerung der Unterwerfung, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (BGH GRUR 1998, 1045, 1046). - BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10
Frühlings-Special
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (…BGH GRUR 2012, 208ff., Rn. 20ff. - I ZR 173/09 "Jubiläumsrabatt"; BGH GRUR 2012, 213ff., Rn. 19ff. - I ZR 181/10 "Frühjahrs-Special";… vgl. auch Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl. 2016, § 5 D., Rn. 8;… BGH GRUR 2014, 91ff., Rn. 23). - BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12
Treuepunkte-Aktion
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (…BGH GRUR 2012, 208ff., Rn. 20ff. - I ZR 173/09 "Jubiläumsrabatt";… BGH GRUR 2012, 213ff., Rn. 19ff. - I ZR 181/10 "Frühjahrs-Special";… vgl. auch Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl. 2016, § 5 D., Rn. 8; BGH GRUR 2014, 91ff., Rn. 23).
- BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81
Copy-Charge
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Eine Widerlegung gelingt im Allgemeinen nur dadurch, dass der Verletzer eine bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgibt (BGH GRUR 1984, 214, 216); ansonsten kann kaum ein Umstand die Wiederholungsgefahr ausräumen. - OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Möbelhändlers mit …
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Als grobe Richtschnur kann angenommen werden, dass eine Frist von einer bis drei Wochen in der Regel zu kurz ist (…Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., § 5 L., Rn. 2), wobei für Möbel zu beachten ist, dass diese nicht von "heute auf morgen" abgesetzt werden, so dass ein geschäftspolitisch ernsthaft begründeter Preiswechsel nicht so häufig zu erwarten sein wird wie bei alltäglichen Bedarfsgütern, die weitgehend unabhängig vom Preis täglich in großer Zahl abgesetzt werden (OLG Stuttgart WRP 1996, 469ff., Rn. 53). - BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
10 % Geburtstags-Rabatt
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (BGH GRUR 2012, 208ff., Rn. 20ff. - I ZR 173/09 "Jubiläumsrabatt";… BGH GRUR 2012, 213ff., Rn. 19ff. - I ZR 181/10 "Frühjahrs-Special";… vgl. auch Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl. 2016, § 5 D., Rn. 8;… BGH GRUR 2014, 91ff., Rn. 23). - BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97
Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Langlebige Wirtschaftsgüter verlangen in der Regel eine längere Zeitspanne, Waren des täglichen Bedarfs u.U. wenige Wochen oder Tage (…Ohly/Sosnitza/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5, Rn. 465; vgl. auch BGH GRUR 2000, 337ff., Rn. 29). - BGH, 29.10.1998 - I ZR 163/96
Teppichpreiswerbung - Irreführung/Preisgestaltung
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
So können etwa eine Produktionseinstellung, ein Modellwechsel, ein stark abweichender Modetrend, eine erhebliche Preissenkung des Herstellers oder eine plötzlich auftretende Konkurrenz eine Preissenkung notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1999, 507ff., Rn. 26). - BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94
Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn und sich die durch diese Institutionen vermittelte mittelbare Mitgliedschaft, die den Anforderungen genügt, auch auf den hier maßgebenden Bereich erstreckt (BGH GRUR 1997, 758f., Rn. 14 - I ZR 234/94, bezogen auf den hiesigen Kläger). - BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
Sammelmitgliedschaft IV
Auszug aus LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17
Der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband braucht nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt zu sein; es reicht aus, wenn der vermittelnde Verband von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt ist (BGH GRUR 2006, 778ff., Rn. 17 - I ZR 103/03 "Sammelmitgliedschaft IV" ). - BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03
Sammelmitgliedschaft V