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   LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15   

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LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15 (https://dejure.org/2015,65104)
LG Essen, Entscheidung vom 28.10.2015 - 18 O 80/15 (https://dejure.org/2015,65104)
LG Essen, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 18 O 80/15 (https://dejure.org/2015,65104)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Mit Grundsatzurteil vom 14.11.2007 (Az. IV ZR 74/06, VersR 2008, 1625) stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als solche mit höherrangigem Recht vereinbar sei.

    Soweit die Klägerin anführt, die Systemumstellung zum ... sei unwirksam, so ist auf die Entscheidung des BGH vom 14.11.2007, IV ZR 74/06, zu verweisen, in welcher die Systemumstellung auf ein Punktesystem grundsätzlich (zu den rechtlichen Bedenken des BGH hinsichtlich der konkreten Berechnung der Startgutschrift s.u.) gebilligt wurde.

    Sie bestimmen, soweit es vertretbar ist, eigenverantwortlich, welche Tatsachen sie als Entscheidungsgrundlage benötigen, auf welchem Weg sie sich die erforderlichen Kenntnisse beschaffen und ob sie die gelieferten Informationen für ausreichend oder eine Ergänzung für erforderlich halten (BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06; OLG Köln a.a.O.) Hieraus folgt auch, dass es nicht darauf ankommt, ob sich die Beklagte objektiv in einer günstigen wirtschaftlichen Lage befand, als bei der Beschlussfassung zum Systemwechsel angenommen.

    Des Weiteren ist den Tarifvertragsparteien auch ein gewisser, kontrollfreier Raum für die Art und Weise ihrer Entscheidungsfindung zu eröffnen (BGH, Urteil vom 14.11.2007, Az. IV ZR 74/06; BAG, Urteil vom 23.01.1992, Az. 2 AZR 389/91).

  • OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12

    Berechnung einer Rente in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung gerade auf die Beklagte wurde obergerichtlich ebenfalls mehrfach, etwa durch Urteil des OLG Köln vom 02.05.2013, Az. 7 U 107/12, bestätigt.

    Dies zugrundegelegt, ist es ohne Belang, ob die dem Systemwechsel zugrundeliegenden Annahmen der Tarifpartner sich jedenfalls durch die weitere tatsächliche Entwicklung in einem anderen Lichte darstellen, da sich aufgrund der verfassungsrechtlich durch Art. 9 III GG eingeräumten privatautonomen Gestaltungsfreiheit auf kollektiver Ebene, aus der besondere Beurteilungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume folgen, eine Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen ergibt (BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 02.05.2013, 7 U 107/12).

    Dass dieser Grundsatz auch für den Systemwechsel durch die Beklagte anzuwenden ist, wurde obergerichtlich ebenfalls bereits mehrfach entschieden (OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2011, 20 U 103/19; OLG Köln, Urteil vom 02.05.2013, 7 U 107/12).

  • OLG Köln, 07.04.2014 - 7 U 8/14

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des Bundes und der

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Soweit das OLG Köln (Beschluss vom 26.08.2014, Az. 7 U 8/14) entgegenstehend entschieden hat, dass alleine der noch immer bestehende Abschlag von 7, 5 Prozentpunkten einen Verstoß gegen Art. 3 I GG nicht begründen könne, weil insofern eine privatautonome Gestaltungsfreiheit der Tarifparteien zu berücksichtigen sei, überzeugt dieser Einwand schon deswegen nicht, weil der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 14.11.2007 gerade klargestellt hatte, dass der Grundsatz der Tarifautonomie dort seine Grenze finde, wo Grundrechte verletzt werden.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    (so schon BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 -, BVerfGE 1, 14-66).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Orientiert am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164-202; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268-284).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Orientiert am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164-202; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268-284).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 103/10

    Systemumstellung in der Altersversorgung bei einer kirchlichen

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, OLG Köln a.a.O.) Mangels Entscheidungserheblichkeit der wirtschaftlichen und demographischen Situation besteht daher auch keine Veranlassung, den weiteren diesbezüglichen Beweisanträgen der Klägerin nachzukommen.
  • LG Stuttgart, 15.05.2013 - 13 S 58/13
    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    Auf Versicherte findet die Regelung des § 215 VVG nach ganz herrschender Meinung entsprechende Anwendung (OLG Oldenburg VersR 2012, 888 f.; OLG Hamm VersR 2014, 726; LG Stuttgart NJW-RR 2014, 213).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 12 U 104/14

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Weitere Unverbindlichkeit der für so

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    (OLG München , Urteil vom 22.05.2015, Az. 25 U 3827/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 U 104/14).
  • OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14

    Gleichheitswidrigkeit der Berechnung von Startgutschriften bei Umstellung der

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15
    (OLG München , Urteil vom 22.05.2015, Az. 25 U 3827/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 U 104/14).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

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