Rechtsprechung
   LG Essen, 29.10.2020 - 4 O 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37854
LG Essen, 29.10.2020 - 4 O 9/20 (https://dejure.org/2020,37854)
LG Essen, Entscheidung vom 29.10.2020 - 4 O 9/20 (https://dejure.org/2020,37854)
LG Essen, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 4 O 9/20 (https://dejure.org/2020,37854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,37854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Onlinebewertung eines Unternehmens unter Nennung des Namens einer Beschäftigten

  • dr-datenschutz.de

    Ist die persönliche Bewertung von Mitarbeitern in Rezensionen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Namensangabe begründet eine Datenschutzverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Namentliche Nennung eines Firmen-Mitarbeiters in Online-Bewertung kein DSGVO-Verstoß

Sonstiges

  • st-sozien.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nennung des Namens eines Arbeitnehmers in einer Bewertung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2020, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus LG Essen, 29.10.2020 - 4 O 9/20
    Ein offensichtlicher Rechtsverstoß kann beispielsweise bei Kinderpornographie, Aufruf zur Gewalt gegen Personen, offensichtliche Personenverwechslungen, Vorliegen eines rechtskräftigen Titels gegen den unmittelbaren Störer, Erledigung jeglichen Informationsinteresses durch Zeitablauf, Hassreden oder eindeutiger Schmähkritik gegeben sein (BGH, GRUR 2018, 642).
  • OLG Hamburg, 10.07.2018 - 7 U 125/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Auszug aus LG Essen, 29.10.2020 - 4 O 9/20
    Da auch im Rahmen von Unterlassungsansprüchen berücksichtigt wird, dass ein Suchmaschinenbetreiber selbst regelmäßig die Inhalte nicht einstellt und nicht sämtliche Einträge zunächst prüfen kann, gelten dieselben Grundsätze auch im Rahmen der Abwägung der gegenüberstehenden Interessen im Rahmen von Art. 17 Abs. 3 DSGVO bei einer Rezension einer Nutzerin auf der Hosting-Plattform der Beklagten (so auch: OLG Hamburg, Urt. v. 10.7.2018, Az.: 7 U 125/14 = NJOZ 2019, 730).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht