Rechtsprechung
LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede ("mehrfacher Betrug") eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
- stroemer.de
Handybetrüger
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (50)
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen bewusst unwahre Tatsachen oder Tatsachen, deren Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung zweifelsfrei feststeht (BVerfG NJW 99, 1322, NJW 00, 199, NJW-RR 04, 355 BGHZ 139, 95).Geht es um eine die Öffentlichkeit berührende Angelegenheit, ist jedoch im Rahmen einer Güterabwägung die Meinungs- und Pressefreiheit als berechtigtes Interesse zu berücksichtigen (BGH NJW 98, 3047).
Ihre Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange oder schutzwürdige Rechte und Interessen Dritter, insbesondere bei kritischen Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen (BVerfG NJW 99, 2262, 01, 591; BGHZ 139, 95).
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. statt aller: BverfGE 97, 391, 404 f.; BGH, Urteil vom 22.11.2011, VI ZR 26/11, NJW 2012, 763-767).Ein solcher Verletzungseffekt kann im Einzelfall dann zu bejahen sein, wenn die Äußerungen in den besonders geschützten Kernbereich der Privatsphäre eingreifen, wenn sie Themen betreffen, die von vornherein überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehören oder aber wenn die Äußerungen jegliche ernsthafte und sachbezogene Auseinandersetzung vermissen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2011, VI ZR 26/11, NJW 2012, 763-767).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Verletzt eine solche mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf - nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98).Der Äußernde hat daher nur die erweiterte Darlegungslast, dass er bei seinen Recherchen die je nach Seriosität der Informationsquelle, Aufklärungsmöglichkeit, Intensität des Eingriffs und Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterschiedlich strenge materielle Sorgfaltspflicht erfüllt hat (BVerfG NJW 00, 1209, NJW 06, 207), wobei für die Presse strengere Anforderungen gelten als für Privatpersonen (BVerfG NJW 03, 1855).
Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98, m.w.N.).
- BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90
Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung …
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Danach kann der Einzelne grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BGH NJW 1991, 1532).Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Berichterstattung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397; (KG 'Berlin, Urteil vom 05. November 2004 - 9 U 162/04 -, juris).
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, muss nach dem Kern oder der Prägung der Äußerung geforscht werden, insbesondere, ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, indem es z.B. lediglich der Ergänzung dient (BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 61, 1, 10 = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 2000, 3196, 3197; BGH NJW 2002, 1192, 1193; NJW 1997, 2513; NJW 1982, 2246; vgl auch OLG Nürnberg VersR 2003, 381; BGHZ 181, 328 Tz 33 = NJW 2009, 2888, 2892 - wwvv.spickmich.de).Die Äußerungen dürfen dabei nicht aus ihrem Kontext herausgelöst und isoliert gewertet werden; entscheidend ist die Gesamtaussage (BVerfG NJW 1999, 2262, 2263; BGH NJW 1994, 124; NJW 1994, 2614 2615; NJW 1997, 2513; NJW-RR 1994, 1242, 1243).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Das ist der Fall, wenn die persönliche Kränkung und Herabsetzung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt, wenn es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffamierung des Betroffenen geht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BVerfG NJW 93, 1462, 95, 3303, 99, 1322; BGH NJW 00, 1036, VersR 08, 696).Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Berichterstattung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397; (KG 'Berlin, Urteil vom 05. November 2004 - 9 U 162/04 -, juris).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, muss nach dem Kern oder der Prägung der Äußerung geforscht werden, insbesondere, ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, indem es z.B. lediglich der Ergänzung dient (BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 61, 1, 10 = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 2000, 3196, 3197; BGH NJW 2002, 1192, 1193; NJW 1997, 2513; NJW 1982, 2246; vgl auch OLG Nürnberg VersR 2003, 381; BGHZ 181, 328 Tz 33 = NJW 2009, 2888, 2892 - wwvv.spickmich.de).Auch bei substanzarmen Tatsachenbehauptungen kann die Wertung im Vordergrund stehen (BVerfGE 61, 1, 9 f = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW-RR 2001, 411).
- OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 16 U 179/99
Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Tatsachenbehauptung
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Für eine Tatsachenmitteilung reicht es ebenfalls aus, wenn in Gestalt eines Werturteils bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorgerufen wird, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2000, Az.: 16 U 179/99).(OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.200, 16 U 179/99; BGH, NJW 1982, 2248, 2249).
- OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
"Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem …
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Demgegenüber charakterisieren sich Werturteile beziehungsweise Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt der Aussage (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529; BGH NJW 2006, 830, 836 - Kirch; OLG Nürnberg VersR 2003, 381), das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens ist hierbei kennzeichnend (BVerfG NJW 1999, 483, 484; BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779).Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, muss nach dem Kern oder der Prägung der Äußerung geforscht werden, insbesondere, ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, indem es z.B. lediglich der Ergänzung dient (BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 61, 1, 10 = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 2000, 3196, 3197; BGH NJW 2002, 1192, 1193; NJW 1997, 2513; NJW 1982, 2246; vgl auch OLG Nürnberg VersR 2003, 381; BGHZ 181, 328 Tz 33 = NJW 2009, 2888, 2892 - wwvv.spickmich.de).
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv …
Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Ihre Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange oder schutzwürdige Rechte und Interessen Dritter, insbesondere bei kritischen Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen (BVerfG NJW 99, 2262, 01, 591; BGHZ 139, 95).Die Äußerungen dürfen dabei nicht aus ihrem Kontext herausgelöst und isoliert gewertet werden; entscheidend ist die Gesamtaussage (BVerfG NJW 1999, 2262, 2263; BGH NJW 1994, 124; NJW 1994, 2614 2615; NJW 1997, 2513; NJW-RR 1994, 1242, 1243).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
- KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der …
- KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung: …
- OLG München, 25.05.2010 - 18 U 1604/10
Identifizierende Berichterstattung: Voraussetzungen der Zulässigkeit bei dem …
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein …
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit …
- OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Pharmagroßhändlers durch …
- VG Neustadt, 20.01.2009 - 3 K 1251/07
Voraussetzungen für erhöhte Geschäftsgebühr
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch …
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei …
- BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91
Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der …
- BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02
Ansprechen in der Öffentlichkeit II
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
- EGMR, 21.01.1999 - 29183/95
FRESSOZ ET ROIRE c. FRANCE
- KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des …
- OLG Köln, 11.09.2012 - 15 U 62/12
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen auf Unterlassung …
- BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97
Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zu Unterlassung und …
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des …
- BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines …
- OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99
Brauner Multifunktionär