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LG Essen, 31.05.2017 - 26 Ks - 70 Js 606/15 - 1/17 |
Zitiervorschläge
LG Essen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 26 Ks - 70 Js 606/15 - 1/17 (https://dejure.org/2017,32474)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 04.12.2015 - 71 Gs 2001/15
- LG Essen, 04.12.2015 - 26 Ks 1/17
- LG Essen, 08.06.2016 - 22 Ks 2/16
- BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16
- OLG Hamm, 02.03.2017 - 5 Ws 59/17
- LG Essen, 31.05.2017 - 26 Ks - 70 Js 606/15 - 1/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der …
Auszug aus LG Essen, 31.05.2017 - 26 Ks 1/17
Denn der Anwendungsbereich des § 315b StGB ist auch dann eröffnet, wenn der Eingriff selbst innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums erfolgt, die Gefährdung oder der Schaden jedoch erst außerhalb des öffentlichen Verkehrs eintreten (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.02004 - 4 StR 160/04 = NStZ 2004, 625). - BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16
Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des …
Auszug aus LG Essen, 31.05.2017 - 26 Ks 1/17
Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2016 (Aktenzeichen 4 StR 471/16) wurde das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02
Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr …
Auszug aus LG Essen, 31.05.2017 - 26 Ks 1/17
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Eingriff in den Straßenverkehr jedoch auch bei Handlungen im Verkehr anzunehmen, wenn der Täter als Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr pervertiert, indem er ein Fahrzeug in verkehrswidriger Absicht mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz missbraucht (BGHSt 48, 233).