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   LG Flensburg, 04.03.2009 - 6 O 30/09   

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https://dejure.org/2009,23926
LG Flensburg, 04.03.2009 - 6 O 30/09 (https://dejure.org/2009,23926)
LG Flensburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - 6 O 30/09 (https://dejure.org/2009,23926)
LG Flensburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - 6 O 30/09 (https://dejure.org/2009,23926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Angebot von 99 Cent je Zahn für eine professionelle Zahnreinigung stellt die Verletzung einer Marktverhaltensregelung dar; Vereinbarkeit des Anbietens einer professionellen Zahnreinigung für 99 Cent je Zahn mit Marktverhaltsregelungen

  • bzaek.de

    Werbung mit Professioneller Zahnreinigung für 99 Cent

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzt- und Berufsrecht - PZR für 99 Cent als einmaliger "Treuebonus" ist unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzt- und Berufsrecht - Landgericht Flensburg: Einmalige PZR für 99 Cent als "Treuebonus" ist unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Darmstadt, 02.07.2004 - 5 E 1803/01
    Auszug aus LG Flensburg, 04.03.2009 - 6 O 30/09
    Dieser beläuft sich nach der Gebührenziffer Nr. 405 (vgl. Urteil VG Darmstadt vom 02.07.2004 - 5 E 1803/01 (3)) auf 0, 61 EUR je Zahn.
  • KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07

    Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Mindestpreisvorschriften für Zahnärzte;

    Auszug aus LG Flensburg, 04.03.2009 - 6 O 30/09
    Die entsprechend der Vorgabe des § 15 ZHG in der GOZ enthaltene Mindestsatzregelung für zahnärztliche Leistungen stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, da sie darauf abzielt, einen Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Gebiet tätigen Wettbewerber zu schaffen (KG GRUR-RR 2008, 24; Hefermehl/Köhler/Bornkamm Rn. 139 zu § 4 Nr. 11 UWG; Piper/Ohly Rn. 11/25 zu § 4 Nr. 11 UWG).
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