Rechtsprechung
   LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49894
LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17 (https://dejure.org/2018,49894)
LG Flensburg, Entscheidung vom 25.05.2018 - 3 O 333/17 (https://dejure.org/2018,49894)
LG Flensburg, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 3 O 333/17 (https://dejure.org/2018,49894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 383 Abs 1 HGB, § 384 Abs 1 HGB, § 385 Abs 1 HGB, § 2 Abs 1 BörsG, § 12 Abs 2 Nr 1 BörsG
    Wertpapier-Kommissionsgeschäft: Haftung eines Kommissionärs aufgrund eines nicht eingelegten Rechtsbehelfs gegen eine Mistrade-Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07

    Delkrederehaftung einer Bank für die Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch

    Auszug aus LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17
    (1) Aufgrund des Kommissionsvertrags war die Beklagte danach zunächst verpflichtet, den Kläger rechtzeitig über die Mistrade-Entscheidung zu informieren (OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 167).

    Da die Beklagte aufgrund des Kommissionsvertrages im Interesse des Klägers tätig war, oblag es vielmehr diesem, sich nach Kenntnis von der Mistrade-Entscheidung erforderlichenfalls Rechtsrat zu suchen (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 167).

  • LG Hamburg, 14.10.2011 - 330 O 545/09

    Kommissionsvertrag: Schadenersatzanspruch des Kommittenten wegen

    Auszug aus LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17
    Dies kann bei einem Wertpapiergeschäft im Falle der Geltendmachung eines Mistrades auch bedeuten, dass der Kommissionär diesen Einwand nicht einfach akzeptieren darf (LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2011 - 330 O 545/09, juris).

    Soweit das Landgericht Hamburg in der Vorinstanz (Urteil vom 14.10.2011 - 330 O 545/09, juris) und das OLG Hamburg in der genannten Entscheidung davon ausgehen, dass viel dafür spreche, dass der Kommissionär der Entscheidung zu "widersprechen" hatte, geht die Kammer davon aus, dass auch dies grundsätzlich nicht ohne konkrete Weisung des Auftraggebers erfolgen muss.

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 386/13

    Wertpapierkauf im Kommissionsgeschäft: Haftung des Kommissionärs/einer Bank wegen

    Auszug aus LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17
    Die Vorschrift ist jedoch nach ihrem Sinn und Zweck auf Fälle wie dem vorliegenden nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 23.06.2015 - XI ZR 386/13, NJW 2015, 3031, 3032).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17
    Dazu gehört auch, dass der Kommissionär seinen Auftraggeber über alle Umstände zu benachrichtigen hat, die für die Ausführung des Geschäfts wichtig sind und Anlass zu Weisungen geben können (BGH, Urteil vom 25.06.2002 - XI ZR 239/01, juris Rn. 24 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht