Rechtsprechung
LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 12 GG, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 2 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 Nr 3 UWG
Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Irreführende Werbung in einem Online-Branchenverzeichnis bzw. im Telefonbuch mit der Bezeichnung "Zahnarzt/in für Endodontie" und/oder "Zahnarzt/in für Implantologie" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr mit der Facharztbezeichnung bei Eintrag einer Zahnarztpraxis in einem Online-Branchenverzeichnis unter den vorgegebenen Kategorien "Zahnarzt für Endodontie" und "Zahnarzt für Implantologie"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 53 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Irreführende Werbung: "Zahnärzte für Endodontie"/"Zahnärzte für Implantologie"
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
- LG Flensburg, 01.02.2018 - 6 HKO 51/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08
Vorliegen einer irreführenden Werbung aufgrund des Inserats eines Arztes in den …
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
In der Rechtsprechung ist angenommen worden, eine Gefahr der Irreführung des Verbrauchers bestehe nicht, wenn der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher bei Durchsicht des Branchenverzeichnisses erkennen könne, dass die Suchkategorien - hier "Zahnärzte für Endodontie" und "Zahnärzte für Implantologie" - sowohl Fachärzte als auch Ärzte umfasse, die lediglich ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem betreffenden Gebiet hätten, ohne zur Führung es betreffenden Facharzttitels berechtigt zu sein (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, Rn. 14, zitiert Juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 09.12.2008, OVG 90 H 4.07, Rn. 23, zitiert: Juris).In der Nähe des Begriffs des "Fachzahnarztes für.." zu den Suchkategorien der "Zahnärzte für...", unter denen die Beklagte ihre Werbung veröffentlichte, sieht das Gericht den erheblichen Unterschied zu den von der Rechtsprechung als zulässige Werbung bewerteten Angaben "Zahnärzte: Implantologie" (keine berufswidrige Werbung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.08.2003, 1 BvR 1003/02, GRUR 2003, 966, zitiert Beck-online); "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" (OLG Schleswig, Urteil vom 05.12.2000, 6 U 64/00, NJW-RR 2001, 926 [927], zitiert: Beck-online); "Ärzte: plastische Chirurgie" (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, zitiert Juris); "Spezialist" (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.02.2002, 1 BvR 1147/01, zitiert Juris); "Master of Science Kieferorthopädie" (BGH, Urteil vom 18.03.2010, I ZR 172/08, zitiert Juris).
- OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 201/12
Getrennte Abmahnungen aller Media-Märkte nicht zu beanstanden
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
Das Wesen einer Pauschale besteht darin, dass sie unabhängig von dem im Einzelfall tatsächlich entstandenen Aufwand zu zahlen ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, 6 U 201/12, Rn. 41, zitiert Beck-online). - BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
Dagegen sind keine verfassungsrechtlichen Bedenken erkannt worden, die Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie" (auch mit dem Zusatz "Master of Schiene") in einer zahnärztlichen Werbung als irreführend und damit als berufswidrig anzusehen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.06.2011, 1 BvR 233/10, 1 BvR 235/10, GRUR 2011, 838, Rn. 52 zitiert Beck-online).
- OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 4 U 33/09
Irreführung durch Werbung eines Zahnarztes mittels Eintragung in die …
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
Dem durchschnittlichen Patienten ist indessen nicht bekannt, dass für diese Fachgebiete die Anerkennung als Fachzahnarzt nicht vorgesehen ist und es insoweit auch keine geregelte Weiterbildung gibt, die Gewähr für eine nachprüfbar erworbene Mindestqualifikation bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2009, 4 U 33/09, zitiert Beck-online). - BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08
Master of Science Kieferorthopädie
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
In der Nähe des Begriffs des "Fachzahnarztes für.." zu den Suchkategorien der "Zahnärzte für...", unter denen die Beklagte ihre Werbung veröffentlichte, sieht das Gericht den erheblichen Unterschied zu den von der Rechtsprechung als zulässige Werbung bewerteten Angaben "Zahnärzte: Implantologie" (keine berufswidrige Werbung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.08.2003, 1 BvR 1003/02, GRUR 2003, 966, zitiert Beck-online); "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" (OLG Schleswig, Urteil vom 05.12.2000, 6 U 64/00, NJW-RR 2001, 926 [927], zitiert: Beck-online); "Ärzte: plastische Chirurgie" (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, zitiert Juris); "Spezialist" (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.02.2002, 1 BvR 1147/01, zitiert Juris); "Master of Science Kieferorthopädie" (BGH, Urteil vom 18.03.2010, I ZR 172/08, zitiert Juris). - OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95
Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
Insbesondere kann eine Irreführung durch die Beifügung eines Fachgebiets zur Berufsangabe Arzt oder Zahnarzt oder durch Angaben, die als solche Gebietsbezeichnung wirken, verursacht werden, weil sie vom Verkehr entsprechend der geltenden Rechtslage so verstanden werden, dass sie nach einer entsprechenden Weiterbildung in einem geordneten Verfahren durch die zuständigen inländischen Stellen verliehen worden sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1996, 20 U 133/95, NJW 1997, 1644, zitiert Beck-online). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07
Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe …
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
In der Rechtsprechung ist angenommen worden, eine Gefahr der Irreführung des Verbrauchers bestehe nicht, wenn der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher bei Durchsicht des Branchenverzeichnisses erkennen könne, dass die Suchkategorien - hier "Zahnärzte für Endodontie" und "Zahnärzte für Implantologie" - sowohl Fachärzte als auch Ärzte umfasse, die lediglich ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem betreffenden Gebiet hätten, ohne zur Führung es betreffenden Facharzttitels berechtigt zu sein (OLG Köln…, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, Rn. 14, zitiert Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2008, OVG 90 H 4.07, Rn. 23, zitiert: Juris). - OLG Schleswig, 05.12.2000 - 6 U 64/00
Praxisschild eines Zahnarztes - sachlicher Hinweis - "Tätigkeitsschwerpunkt …
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
In der Nähe des Begriffs des "Fachzahnarztes für.." zu den Suchkategorien der "Zahnärzte für...", unter denen die Beklagte ihre Werbung veröffentlichte, sieht das Gericht den erheblichen Unterschied zu den von der Rechtsprechung als zulässige Werbung bewerteten Angaben "Zahnärzte: Implantologie" (keine berufswidrige Werbung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.08.2003, 1 BvR 1003/02, GRUR 2003, 966, zitiert Beck-online); "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" (OLG Schleswig, Urteil vom 05.12.2000, 6 U 64/00, NJW-RR 2001, 926 [927], zitiert: Beck-online); "Ärzte: plastische Chirurgie" (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, zitiert Juris); "Spezialist" (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.02.2002, 1 BvR 1147/01, zitiert Juris); "Master of Science Kieferorthopädie" (BGH, Urteil vom 18.03.2010, I ZR 172/08, zitiert Juris). - BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
In der Nähe des Begriffs des "Fachzahnarztes für.." zu den Suchkategorien der "Zahnärzte für...", unter denen die Beklagte ihre Werbung veröffentlichte, sieht das Gericht den erheblichen Unterschied zu den von der Rechtsprechung als zulässige Werbung bewerteten Angaben "Zahnärzte: Implantologie" (keine berufswidrige Werbung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.08.2003, 1 BvR 1003/02, GRUR 2003, 966, zitiert Beck-online); "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" (OLG Schleswig, Urteil vom 05.12.2000, 6 U 64/00, NJW-RR 2001, 926 [927], zitiert: Beck-online); "Ärzte: plastische Chirurgie" (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, zitiert Juris); "Spezialist" (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.02.2002, 1 BvR 1147/01, zitiert Juris); "Master of Science Kieferorthopädie" (BGH, Urteil vom 18.03.2010, I ZR 172/08, zitiert Juris). - BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
Werbung von Zahnärzten im Internet
Auszug aus LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17
In der Nähe des Begriffs des "Fachzahnarztes für.." zu den Suchkategorien der "Zahnärzte für...", unter denen die Beklagte ihre Werbung veröffentlichte, sieht das Gericht den erheblichen Unterschied zu den von der Rechtsprechung als zulässige Werbung bewerteten Angaben "Zahnärzte: Implantologie" (keine berufswidrige Werbung: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.08.2003, 1 BvR 1003/02, GRUR 2003, 966, zitiert Beck-online); "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" (OLG Schleswig, Urteil vom 05.12.2000, 6 U 64/00, NJW-RR 2001, 926 [927], zitiert: Beck-online); "Ärzte: plastische Chirurgie" (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, 6 U 20/08, zitiert Juris); "Spezialist" (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.02.2002, 1 BvR 1147/01, zitiert Juris); "Master of Science Kieferorthopädie" (BGH, Urteil vom 18.03.2010, I ZR 172/08, zitiert Juris).
- OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch für die Bewerbung zahnärztlicher …
Insbesondere kann eine Irreführung durch die Beifügung eines Fachgebiets zur Berufsangabe Zahnarzt, beziehungsweise durch Angaben, die als solche Gebietsbezeichnung wirken, verursacht werden, weil sie vom Verkehr entsprechend der geltenden Rechtslage so verstanden werden, dass sie nach einer entsprechenden Weiterbildung in einem geordneten Verfahren durch die zuständigen inländischen Stellen verliehen worden sind ( LG Flensburg Urt. v. 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 , BeckRS 2017, 143467 Rn. 16, 17, beck-online).Der Verkehr erwartet daher eine Spezialisierung auf das Fachgebiet und eine formalisierte Zusatzqualifikation ( LG Flensburg Urt. v. 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 , BeckRS 2017, 143467 Rn. 20, beck-online).
Ferner war er verpflichtet, die Branchen- und Telefonbucheinträge darauf hin zu überprüfen, ob diese Vorgabe beachtet worden war und im Falle eines weisungswidrigen Eintrags auf eine alsbaldige Berichtigung hinzuwirken ( LG Flensburg Urt. v. 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 , BeckRS 2017, 143467 Rn. 27, beck-online).
- LG Aurich, 01.09.2020 - 3 O 25/20 Der Verkehr erwartet daher eine Spezialisierung auf das Fachgebiet und eine formalisierte Zusatzqualifikation (zur Fachkanzlei, wo der Verbraucher Fachanwälte erwarten dürfe OLG Koblenz v. 03.12.2014, Az. 9 U 354/12 - BRAK-Mitt 2015, 47; insgesamt so auch LG Flensburg, Urt. v. 29.12.2017, Az. 6 HKO 51/17 - juris).
Dadurch wird eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit der geschützten Bezeichnung "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" begründet (so auch LG Flensburg, Urt. v. 29.12.2017, Az. 6 HKO 51/17 - juris).
Die Abmahnung war auch berechtigt, denn sie war erforderlich, um dem Beklagten einen Weg zu weisen, den Kläger ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe klaglos zu stellen (vgl. LG Flensburg, Urt. v. 29.12.2017, Az. 6 HKO 51/17 - juris).