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   LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07   

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https://dejure.org/2007,85209
LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07 (https://dejure.org/2007,85209)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 08.11.2007 - 7 O 67/07 (https://dejure.org/2007,85209)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 08. November 2007 - 7 O 67/07 (https://dejure.org/2007,85209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckungsbegehren in das dingliche Vermögen des Gemeinschuldners; Sachliche Einschränkungen des Informationsrechtes eines Gesellschafters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verbindlichkeit des Hauptschuldners als Resultat aus einem im Kontokorrent ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.1995 - XI ZR 255/94

    Vereinbarung einer Deckungsobergrenze bei einer Globalabtretung; Auswirkungen der

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Bürgschaften sind bei der Festlegung der Deckungsgrenze nicht zu berücksichtigen (Anschluss BGH, 28. April 1994, IX ZR 248/93, BGH, 21. November 1995, XI ZR 255/94).(Rn.30).

    Demgemäß gelangt auch der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass Bürgschaften bei der Festlegung der Deckungsgrenze nicht zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 28. April 1994 - Az.: IX ZR 248/93, WM 1994, 1161, 1163 und Urteil vom 21.11.1995, Az.: XI ZR 255/94 Tz. 22).

  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Bürgschaften sind bei der Festlegung der Deckungsgrenze nicht zu berücksichtigen (Anschluss BGH, 28. April 1994, IX ZR 248/93, BGH, 21. November 1995, XI ZR 255/94).(Rn.30).

    Demgemäß gelangt auch der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass Bürgschaften bei der Festlegung der Deckungsgrenze nicht zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 28. April 1994 - Az.: IX ZR 248/93, WM 1994, 1161, 1163 und Urteil vom 21.11.1995, Az.: XI ZR 255/94 Tz. 22).

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2006 - 3 W 122/06

    Informationsanspruch des Kommanditisten gegenüber der insolventen KG

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Schlösse man sich hingegen der Gegenansicht (etwa: Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2006; Az. 3 W 122/06) an, stünde nicht fest, was die Kläger unternommen haben, um sich beim Insolvenzverwalter die notwendigen Informationen zu verschaffen.
  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Abzustellen ist hierbei auf die bei Vertragsschluss nach allgemeiner Erfahrung für den Fall der Verwertung zu erwartenden Erlöse, wobei der ungünstigste noch mögliche Fall angenommen werden kann und den Risiken und Unschärfen der Bewertung angemessen Rechnung zu tragen ist (vgl. hierzu: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.11.2003, 7 W 119; 121/03; BGH NJW 1998, 2047 f.).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Da die bloße Ankündigung des Antrags in den vorbereitenden Schriftsätzen unzureichend war, konnte mithin offen bleiben, ob die Beklagte, die unstreitig bereits Kontoabschlüsse erteilt hatte, den Klägern gegenüber zur erneuten umfassenden Rechnungslegung i. S. einer erneuten erschöpfenden Darlegung sämtlicher Kontobewegungen verpflichtet war, oder ob sich ihr Auskunftsanspruch nur auf einzelne Buchungen beschränken würde (hierzu: BGH NJW 1985, 2699 und 2001, 1486 ff.).
  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Da die bloße Ankündigung des Antrags in den vorbereitenden Schriftsätzen unzureichend war, konnte mithin offen bleiben, ob die Beklagte, die unstreitig bereits Kontoabschlüsse erteilt hatte, den Klägern gegenüber zur erneuten umfassenden Rechnungslegung i. S. einer erneuten erschöpfenden Darlegung sämtlicher Kontobewegungen verpflichtet war, oder ob sich ihr Auskunftsanspruch nur auf einzelne Buchungen beschränken würde (hierzu: BGH NJW 1985, 2699 und 2001, 1486 ff.).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Der Gesellschafter (oder hier: dessen Erben) ist allein nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung gegen einen Dritten im eigenen Namen geltend zu machen, denn nach § 709 Abs. 1 BGB können die Gesellschafter, falls nichts anderes vereinbart ist, die Geschäfte der Gesellschaft nur gemeinschaftlich führen, mithin auch nur gemeinschaftlich deren Forderungen einklagen (BGHZ 102, 152).
  • OLG Hamm, 25.10.2001 - 15 W 118/01

    Informationsanspruch nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    Das Oberlandesgerichts Hamm führt dazu in seinem Beschluss vom 25.10.2001 (Az. 15 W 118/01), dem sich die Kammer anschließt, Folgendes aus: "Das Informationsrecht des Gesellschafters muss sich [...] sachlich auf Angelegenheiten beschränken, die seine persönliche vermögensrechtliche Stellung als Mitglied der Gesellschaft betreffen.
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00

    Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.11.2007 - 7 O 67/07
    In einem zur Frage der Bürgenhaftung ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2001 (Aktenzeichen XI ZR 360/00) heißt es wie folgt: "Resultiert die Verbindlichkeit des Hauptschuldners aus einem im Kontokorrent geführten Konto, so kommt dem Gläubiger ein vom Hauptschuldner anerkannter Abschlusssaldo auch im Verhältnis zum Bürgen zugute.
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