Rechtsprechung
LG Frankenthal, 11.03.2021 - 8 O 308/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- erbrechtsiegen.de
Wirksamkeit Pflichtteilsentziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- lto.de (Kurzinformation)
Angeblich gewalttätiger Erben: Hohe Hürden für den Entzug des gesetzlichen Pflichtteils
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hohe Hürden fürs Enterben - Auch ein tätlicher Angriff auf Eltern rechtfertigt nicht zwingend den Entzug des Pflichtteils
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Unter welchen Voraussetzungen darf der Pflichtteil entzogen werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entziehung des Pflichtteils
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsentziehung nur im Ausnahmefall
- haufe.de (Kurzinformation)
Eine Pflichtteilsentziehung und ihr Motiv müssen glaubwürdig begründet sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbfolge rechtssicher gestalten - So gelingt der Entzug des Pflichtteils
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hohe Hürden für die Entziehung des Pflichtteils
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Eltern enterben ihr Kind - Hohe Anforderungen an Testament
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hohe Anforderungen an die Pflichtteilsentziehung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht stellt hohe Anforderungen an Entziehung des Pflichtteils - Nicht jede Körperverletzung rechtfertigt Pflichtteilsentziehung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus LG Frankenthal, 11.03.2021 - 8 O 308/20
Diese gesetzlichen Regelungen umschreiben auch im Interesse der Normenklarheit und der Justiziabilität das Fehlverhalten des Kindes gegenüber dem Erblasser in hinreichend klarer Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00 -, BVerfGE 112, 332-363, Rn. 82). - BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14
Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht
Auszug aus LG Frankenthal, 11.03.2021 - 8 O 308/20
Diese Verpflichtung zur gegenseitigen umfassenden Sorge rechtfertigt es, dem Kind mit dem Pflichtteilsrecht auch über den Tod des Erblassers hinaus eine ökonomische Basis aus dem Vermögen des verstorbenen Elternteils zu sichern (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. November 2018 - 1 BvR 1511/14 -, Rn. 13 mwN, juris). - OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97
Anforderungen an die Begründung bei Pflichtteilsentziehung
Auszug aus LG Frankenthal, 11.03.2021 - 8 O 308/20
Dieser Formvorschrift wird nicht schon dadurch Genüge getan, dass der Erblasser wegen des Entziehungsgrundes lediglich auf andere, der Testamentsform nicht entsprechende Erklärungen verweist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Dezember 1998 - 7 U 144/97 -, Rn. 10-11 mwN, juris).