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   LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HK O 50/09   

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https://dejure.org/2010,73886
LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HK O 50/09 (https://dejure.org/2010,73886)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11.05.2010 - 1 HK O 50/09 (https://dejure.org/2010,73886)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 1 HK O 50/09 (https://dejure.org/2010,73886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Beschlusses eines Aufsichtsratssitzung hinsichtlich der Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
    "ARAG/Garmenbeck"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 135, 244) sei in Fällen der vorliegenden Art zweistufig zu entscheiden.

    Dabei kann dahinstehen, ob die "Feststellung" des Aufsichtsratsvorsitzenden, die die Abberufung verneinenden Stimmabgaben seien entsprechend der "ARAG/Garmenbeck"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 135, 244) missbräuchlich, in der Sache zu Recht erfolgt ist, weshalb diese Frage im vorliegenden Rechtsstreit entgegen der Auffassung der Beklagten auf sich beruhen kann und muss.

    Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus der "ARAG/Garmenbeck"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 135, 244).

    Dieser Entscheidung ist lediglich zu entnehmen, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das sein Ziel im Rahmen der Diskussion und Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat nicht erreichen kann, berechtigt ist, eine Klärung auf dem Klagewege anzustreben (vgl. BGHZ 135, 244, 248), was dann auch zur - gerichtlichen - Feststellung der Nichtigkeit einer einzelnen Stimmabgabe führen kann.

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
    Diese Begründung hat der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung zu diesem Urteil (BGHZ 122, 342) aber gerade als unzutreffend bezeichnet.

    Diese Klärung hat in einem völlig anderen Prozessrechtsverhältnis zu erfolgen, da bei einer entsprechenden Klage die Beklagte nicht - wie hier - durch den Aufsichtsrat, sondern durch den Vorstand zu vertreten wäre (vgl. BGHZ 122, 342, 345).

    Hat nämlich ein Aufsichtsrat bei einer Abstimmung sein Stimmrecht missbräuchlich abgegeben, so führt die gerichtliche Feststellung dieses Umstandes nicht etwa zur Feststellung eines anderen, nämlich des gegenteiligen Abstimmungsergebnisses, sondern grundsätzlich zur Nichtigkeit der Wahlentscheidung insgesamt und damit zur Notwendigkeit einer Wiederholungswahl (vgl. BGHZ 122, 342, 354; vgl. auch Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 108 Rn. 18).

  • OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
    Der gegenteiligen, eine konstitutive Wirkung bejahenden Auffassung des OLG Hamburg (AG 1992, 197 = BB 1992, 2312, 2313 [OLG Hamburg 06.03.1992 - 11 U 134/91] ) vermag die Kammer nicht zu folgen, denn dort wird diese konstitutive Wirkung der Beschlussfeststellung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden damit begründet, fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse seien in analoger von § 241 AktG nur anfechtbar und nicht nichtig.
  • LG Frankenthal, 22.04.2010 - 2 HKO 89/09

    Bestehen eines Feststellungsinteresses an der Überprüfung beanstandeter

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
    Wegen dieser Problematik hat der zwischenzeitlich von E in den Aufsichtsrat berufene F beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) Klage mit dem Ziel der Feststellung der Unwirksamkeit der beiden Aufsichtsratsbeschlüsse vom 06.07.2007 erhoben, über die die 2. Kammer für Handelssachen (Az.: 2 HK O 89/09) zu entscheiden hat.
  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 166/07

    Zum Stimmverbot wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
    Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2009 (Az.: II ZR 166/07 , NZG 2009, 1309) eine Kompetenz des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Missbräuchlichkeit einer Stimmabgabe festzustellen, nicht alles höchstrichterlich gesichert entnehmen.
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2010 - 4 U 196/09

    Kostentragungslast eines Rechtsanwalts wegen einer Berufungseinlegung ohne

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
    Die Berufung gegen das die einstweilige Verfügung des Kammervorsitzenden vom 06.11.2009 bestätigende Urteil der Kammer vom 01.12.2009 (Az.: 1 HK O 47/09) ist derzeit beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken anhängig (Az.: 4 U 196/09).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10

    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer

    In dem Hauptsacheverfahren (Az. 1 HKO 50/09 Landgericht Frankenthal/Pfalz) hat das Landgericht durch Urteil vom 11. Mai 2010 festgestellt, dass der in der Aufsichtsratssitzung vom 26. Oktober 2009 ergangene Beschluss nicht wirksam ist.
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