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   LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11.6 KLs   

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https://dejure.org/2013,45416
LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11.6 KLs (https://dejure.org/2013,45416)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11.6 KLs (https://dejure.org/2013,45416)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11. November 2013 - 5221 Js 25913/11.6 KLs (https://dejure.org/2013,45416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexueller Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses durch medizinisch nicht indiziertes Fotografieren bei einer gynäkologischen untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rp-online.de (Pressebericht, 11.11.2013)

    Gynäkologe fotografierte Patientinnen: Frauenarzt wegen Intimbildern zu drei Jahren Haft verurteilt

  • n24.de (Pressebericht, 11.11.2013)

    Heimlich Patientinnen fotografiert: Spanner-Gynäkologe muss in den Knast

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.11.2013)

    Intimfotos von Patientinnen: Frauenarzt muss ins Gefängnis

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.09.2013)

    Gynäkologe vor Gericht: 1484 Frauen, 36.146 Fotos, 62 Filme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer voraus, noch kommt es darauf an, ob das Verhältnis auf Initiative des Patienten, Täters oder eines Dritten begründet wurde (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 01.12.2001, Az: 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440 [BGH 01.12.2011 - 3 StR 318/11] -441; BGH, 4. Strafsenat, Urteil vom 14.04.2011, Az: 4 StR 669/10 , NJW 2011, 1891-1894).

    Er liegt vor, wenn der Täter - wie hier - die Gelegenheit die seine durch das Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnis begründete Vertrauensstellung bietet unter Verletzung der damit verbundenen Pflichten bewusst zu sexuellen Kontakten mir den ihm anvertrauten Personen ausnutzt (BGH, 4. Strafsenat, Urteil vom 14.04.2011, Az. 4 StR 669/10 , NJW 2011, 1891ff.).

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11

    Ausschluss des Angeklagten (Abwesenheit bei Entscheidung über die Entlassung

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer voraus, noch kommt es darauf an, ob das Verhältnis auf Initiative des Patienten, Täters oder eines Dritten begründet wurde (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 01.12.2001, Az: 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440 [BGH 01.12.2011 - 3 StR 318/11] -441; BGH, 4. Strafsenat, Urteil vom 14.04.2011, Az: 4 StR 669/10 , NJW 2011, 1891-1894).

    Nur der Vollständigkeit bezieht die Kammer im Hinblick auf die Im Zuge der Hauptverhandlung von Seiten der Verteidigung vorgebrachte Problematik dahingehend Stellung, dass sie der Auffassung ist, dass auch bei reinen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen die betroffene Patientin dem untersuchenden Frauenarzt im dargestellten Sinn zu Behandlungszwecken anvertraut ist (zur Problematik vgl. BGH Urteil vom 01.12.2011, NStZ 2012, 440 [BGH 01.12.2011 - 3 StR 318/11] ).

  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 242/07

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie (erforderliche Feststellungen zur

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    (vgl. BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 17.07.2007, Aktenzeichen: 4 StR 242/07 , NStZ-RR 2007, 337-338).
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers;

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    Das Bemühen des Täters muss Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein und das Opfer muss die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptieren (BGH 1 StR 204/02).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 46a Nr. 1 StGB ist das Vorliegen eines kommunikativen Prozesses zwischen Täter und Opfer, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muss (BGH NStZ 2002, 646), hierbei ist eine von beiden Seiten akzeptierte, ernsthaft mitgetragene Regelung erforderlich.
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    Bei ihrem äußeren Erscheinungsbild nach ambivalenten Handlungen ist zur Bejahung einer sexuellen Handlung erforderlich, dass sie durch die Absicht motiviert sind, eigene oder fremde Geschlechtslust zu erregen oder zu befriedigen (BGH, NStZ-RR 08, 339 [BGH 20.12.2007 - 4 StR 459/07] ).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    Ein lebenslanges Berufsverbot, welches nur bei schwerster Berufskriminalität überhaupt in Frage kommt ( BGH Beschluss vom 12.09.1994, Az: 5 StR 487/94 , NStZ 1995, 124 f.), erschien daher vorliegend nicht verhältnismäßig ( § 62 StGB ).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    Bei solchen Handlungen ist die Erheblichkeitsschwelle in jedem Fall überschritten ist (vgl. BGH 5. Strafsenat, Urteil vom 01.12.2011, NStZ 2012, 269 [BGH 01.12.2011 - 5 StR 417/11] -270).
  • OLG Celle, 08.03.2011 - 32 Ss 17/11

    Der Tatbestand des § 174c Abs. 1 StGB umfasst neben geistig Behinderten und

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11
    Es besteht von daher kein Anlass, bei diesem Personenkreis die Erheblichkeitsschwelle nach § 184 g Nr. 1 StGB einschränkend und anders zu bestimmen als bei sonstigen Sexualstraftaten (vgl. OLG Celle 2. Strafsenat, Urteil vom 08.03.201, NStZ-RR 2011, 274 [OLG Celle 08.03.2011 - 32 Ss 17/11] -275 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Das LG Frankenthal hat sich in einer Entscheidung aus dem Jahre 2013 (Urt. v. 11.11.2013, 5221 Js 259113/11.6 KLs, BeckRS 2013, 19451, unter IV. 2.) zu der Frage geäußert und ausführlich überzeugend dargelegt, warum der Tatbestand des § 174c StGB auch Vorsorgeuntersuchungen umfassen müsse, die Frage aber letztlich dahinstehen lassen, weil in dem dortigen Sachverhalt nachgehalten werden konnte, dass sich alle Geschädigten wegen konkreten Beschwerden in fachärztliche Behandlung begeben hatten.
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