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   LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15   

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LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15 (https://dejure.org/2016,61276)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 16.06.2016 - 7 O 531/15 (https://dejure.org/2016,61276)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 7 O 531/15 (https://dejure.org/2016,61276)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123).

    29 Zwar ist die Formulierung "der schriftliche Darlehensantrag" nach Auffassung der Kammer entsprechend der Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) grundsätzlich unzureichend, weil sie das unrichtige Verständnis nahe legt, die Widerrufsfrist beginne bereits einen Tag nach Zugang des mit der Widerrufsbelehrung versehenen Darlehensangebots der Beklagten zu laufen.

    Eine solche Belehrung unterscheidet sich von derjenigen, die der Entscheidung des BGH vom 10. März 2009 (XI ZR 33/08, juris Rn. 16) zugrunde lag, in einem entscheidenden Umstand.

  • LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15

    Schadensersatzanspruch nach Erwerb eines Hausgrundstücks aufgrund einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Die Fußnote 1 beschreibt - auch für einen unbefangenen durchschnittlichen Kunden ohne weiteres verständlich - in welchem Fall die Monatsfrist läuft: Ob der Kunde die Belehrung erst nach Vertragsschluss erhalten hat, ist ihm bekannt (vgl. Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 7 O 163/15).

    Hiervon macht die Kammer (Urteil vom 17.12.2015 - 7 O 163/15) im Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2015 zu Az. 17 U 125/14, eine Ausnahme in dem Fall, dass der Darlehensnehmer kein gesondertes Vertragsangebot mit einer Widerrufsbelehrung erhalten hat, sondern mit den Widerrufsbelehrungen sogleich die allseits unterzeichneten Vertragsurkunden (sog. Präsenzgeschäft).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Denn durch den Zusatz " aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses" wird der Beginn der Widerrufsfrist hinausgeschoben, was - weil zu Gunsten des Verbrauchers - zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08; BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 47/08; LG Duisburg, Urteil vom 05.05.2014 - 2 O 289/13).
  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Denn durch den Zusatz " aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses" wird der Beginn der Widerrufsfrist hinausgeschoben, was - weil zu Gunsten des Verbrauchers - zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08; BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 47/08; LG Duisburg, Urteil vom 05.05.2014 - 2 O 289/13).
  • LG Duisburg, 05.05.2014 - 2 O 289/13

    Keine Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Widerruf außerhalb der

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Denn durch den Zusatz " aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses" wird der Beginn der Widerrufsfrist hinausgeschoben, was - weil zu Gunsten des Verbrauchers - zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08; BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 47/08; LG Duisburg, Urteil vom 05.05.2014 - 2 O 289/13).
  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 310/13

    Gleichzeitiger Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Eine zusätzliche Belehrung auch über den Inhalt der §§ 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 BGB ist dementsprechend nicht notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2015 - IV ZR 310/13).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Hiervon macht die Kammer (Urteil vom 17.12.2015 - 7 O 163/15) im Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2015 zu Az. 17 U 125/14, eine Ausnahme in dem Fall, dass der Darlehensnehmer kein gesondertes Vertragsangebot mit einer Widerrufsbelehrung erhalten hat, sondern mit den Widerrufsbelehrungen sogleich die allseits unterzeichneten Vertragsurkunden (sog. Präsenzgeschäft).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Danach ist eine deutliche Gestaltung gegeben, wenn die Belehrung in ausreichend großer Schrift, hinreichend abgegrenzt von sonstigen Vertragsbedingungen und gegliedert erteilt wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2015 - 9 U 176/14).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Stuttgart im Urteil vom 29.09.2015 (Az. 6 U 21/15) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15
    Jenseits der Fiktionswirkung verfangen Angriffe auf die drucktechnische Gestaltung nur dann, wenn die Gestaltung der Belehrung nicht den seinerzeitigen gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB a.F. entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

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