Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 20.04.2011 - 3 O 134/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25003
LG Frankenthal, 20.04.2011 - 3 O 134/10 (https://dejure.org/2011,25003)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20.04.2011 - 3 O 134/10 (https://dejure.org/2011,25003)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20. April 2011 - 3 O 134/10 (https://dejure.org/2011,25003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Beamten gegen dritte Verwaltungsträger werden durch mögliche Ansprüche gegen den Dienstherren aufgrund versorgungsrechtlicher Regelungen begrenzt (Durchsetzungssperre); Begrenzung von Ansprüchen eines Beamten gegen dritte Verwaltungsträger durch mögliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; BeamtVG § 46 Abs. 2 S. 1
    Ansprüche eines Beamten gegen dritte Verwaltungsträger werden durch mögliche Ansprüche gegen den Dienstherren aufgrund versorgungsrechtlicher Regelungen begrenzt (Durchsetzungssperre); Begrenzung von Ansprüchen eines Beamten gegen dritte Verwaltungsträger durch mögliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 950
  • NZV 2012, 292
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.04.2011 - 3 O 134/10
    Wie ferner der Argumentation des 6. Zivilsenats in der Entscheidung VI ZR 288/96 (Urteil v. 17.6.1997, BGHZ 136, 78 ) entnommen werden kann, wird das Wort "weitergehend" nicht im Sinne von betragsmäßig über etwas hinausgehend, sondern im Sinne von anderweitig bzw. auf andere Rechtsgründe gestützt, ausgelegt.

    Im Rahmen eines etwaigen Regressprozesses würde daher eine Inanspruchnahme der beklagten Verbandsgemeinde durch das Land Rheinland-Pfalz jedenfalls nicht an § 46 Abs. 2 S. 1 BeamtVG scheitern (vgl. BGH VI ZR 288/96, a.a.O.).

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.04.2011 - 3 O 134/10
    So wurden vom Bundesgerichtshof auch Ansprüche von Beamten hinsichtlich des Ersatzes ärztlicher Behandlungskosten - die zweifellos auch beamtenversorgungsrechtlich zu ersetzen sind - als der Anspruchssperre des § 46 Abs. 2 S. 1 BeamtVG unterworfen angesehen (BGH, Urteil vom 5.11.1991, VI ZR 20/91 = BGHZ 116, 30 ).
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.04.2011 - 3 O 134/10
    Für ihn ist es unerheblich, ob er seinen Schaden nun von seinem Dienstherren oder dem Schulträger ersetzt bekommt, wenn er ihn denn ersetzt bekommt Dass die genannte Norm unter dem Gesichtspunkt, dass hinsichtlich der vom Versorgungsrecht nicht abgedeckten Schadensfolgen Ansprüche gegen dritte Verwaltungsträger aufgrund anderer Haftungsnormen (beispielsweise auf Schmerzensgeld) nicht geltend gemacht werden können - hierin liegt die eigentliche Rechtsbeschränkung - verfassungsgemäß ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf diese Beschränkung ausgleichende Vorteile des Beamtenversorgungsrechts bereits festgestellt (Beschluss vom 8.1.1992, 2 BvL 9/88 = NJW 1992, 1091 ).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 174/12

    Dienstunfall eines Beamten: Forderungsübergang auf den Dienstherrn nach der

    (1) § 46 Abs. 2 BeamtVG in der Fassung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (im Folgenden: BeamtVG nF) ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur früheren Fassung unverändert dahin ausgelegt worden, dass die Bestimmung einen Regress des Dienstherrn gegen den Schädiger nicht ausschließt (vgl. OLG Hamm, NVwZ-RR 2012, 563, 564; LG Frankenthal, NVwZ-RR 2011, 950, 951).
  • OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14

    Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen

    Die Fassung des § 46 Abs. 2 Satz 2 2. Hs. BeamtVG zeigt auf, dass es einen allgemeingültigen Grundsatz dieser Art gerade nicht gibt und, da es "die" öffentliche Hand nicht gibt, wohl auch nicht geben kann (s. a. OLG Hamm, DVBl 2012, 722, aber auch LG Frankenthal, NVwZ-RR 2011, 950).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht