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   LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HK.O 120/07   

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https://dejure.org/2008,46888
LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HK.O 120/07 (https://dejure.org/2008,46888)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21.02.2008 - 2 HK.O 120/07 (https://dejure.org/2008,46888)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 2 HK.O 120/07 (https://dejure.org/2008,46888)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs durch unverlangte Werbeanrufe zur Anbahnung der Teilnahme an einem Lottosystem; Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch ...

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HKO 120/07
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Wiederholung des Wortlauts eines gesetzlichen Verbotstatbestands grundsätzlich nicht für die Bestimmtheit des Unterlassungsantrags genügt (BGH GRUR 2000, 438 [BGH 24.11.1999 - I ZR 189/97] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2003, 886 [BGH 13.03.2003 - I ZR 143/00] - Erbenermittler).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HKO 120/07
    Bei der Formulierung des Antrags sind gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern darin das Charakteristische (der "Kern") der konkreten Verletzungsform aus der begangenen Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2004, 517 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HKO 120/07
    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungshandlung vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH GRUR 1999, 509 [BGH 10.12.1998 - I ZR 141/96] - Vorratslücken; GRUR 2002, 187 [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] - Lieferstörung).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HKO 120/07
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Wiederholung des Wortlauts eines gesetzlichen Verbotstatbestands grundsätzlich nicht für die Bestimmtheit des Unterlassungsantrags genügt (BGH GRUR 2000, 438 [BGH 24.11.1999 - I ZR 189/97] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2003, 886 [BGH 13.03.2003 - I ZR 143/00] - Erbenermittler).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.02.2008 - 2 HKO 120/07
    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungshandlung vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH GRUR 1999, 509 [BGH 10.12.1998 - I ZR 141/96] - Vorratslücken; GRUR 2002, 187 [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] - Lieferstörung).
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