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   LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13   

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https://dejure.org/2013,62535
LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13 (https://dejure.org/2013,62535)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21.10.2013 - 1 T 97/13 (https://dejure.org/2013,62535)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 1 T 97/13 (https://dejure.org/2013,62535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1835 Abs 3 BGB, § 168 Abs 1 FamFG, § 277 FamFG, § 1 VBVG, § 2 VBVG
    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers: Betreuungsgerichtlich beauftragte Prüfung von Mietverträgen über gewerblich genutzte Grundstücke des Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Vergütungsanspruchs bei der betreuungsgerichtlich beauftragten Prüfung von Mietverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
    Ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung dann nach dem RVG abrechnen, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, XII ZB 685/11, FamRZ 2012, 1377).(Rn.30).

    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
  • OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09

    Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
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