Rechtsprechung
LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1835 Abs 3 BGB, § 168 Abs 1 FamFG, § 277 FamFG, § 1 VBVG, § 2 VBVG
Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers: Betreuungsgerichtlich beauftragte Prüfung von Mietverträgen über gewerblich genutzte Grundstücke des Betroffenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Vergütungsanspruchs bei der betreuungsgerichtlich beauftragten Prüfung von Mietverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Speyer, 17.12.2010 - 73 XVII 100/00
- AG Speyer, 07.03.2013 - 73 XVII 100/00
- LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
- BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem …
Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
Ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung dann nach dem RVG abrechnen, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, XII ZB 685/11, FamRZ 2012, 1377).(Rn.30).Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
- OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen - …
Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313). - BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10
Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten …
Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313). - OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13
Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).