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LG Frankenthal, 21.11.2013 - 2 HK O 111/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Beweislast bezüglich der Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung eines Marktteilnehmers
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Beweislast bei Einwilligung in Empfang von E-Mail-Werbung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen -
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Wer trägt die Beweislast für unerwünschte E-Mail-Werbung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen - Werbung per E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung dar.
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Double-opt-in-Verfahren
Auszug aus LG Frankenthal, 21.11.2013 - 2 HKO 111/12
Für die Einwilligung des Verbrauchers in den Empfang ihrer Werbung trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (BGH GRUR 2011, 936; GRUR 2004, 731 - E-Mail-Werbung I).