Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 5/8 KLs 1/16, 5-8 KLs 1/16, 5/8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16), 5-8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16)   

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LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 5/8 KLs 1/16, 5-8 KLs 1/16, 5/8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16), 5-8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16) (https://dejure.org/2016,69346)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.12.2016 - 5/8 KLs 1/16, 5-8 KLs 1/16, 5/8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16), 5-8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16) (https://dejure.org/2016,69346)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 5/8 KLs 1/16, 5-8 KLs 1/16, 5/8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16), 5-8 KLs 4690 Js 215349/15 (1/16) (https://dejure.org/2016,69346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • fnp.de (Pressemeldung, 01.12.2016)

    Verkehrsrowdy verurteilt: Drei Jahre Jugendstrafe nach Raserei mit Todesopfer

  • fr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.10.2016)

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

  • fnp.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2016)

    Tödlicher Unfall: Autorennen ausgeschlossen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016, 4 StR 84/15; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007, 3 StR 226/07; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011, 4 StR 502/10).

    Diese Gesamtschau ist insbesondere dann notwendig, wenn der Tatrichter allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung eines Angeklagten zur Tat schließen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016, 4 StR 84/15; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005, 1 StR 410/05).

    Die Kammer hat hierbei nicht verkannt, dass auch ein mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnder Täter kein Tötungsmotiv haben muss, er vielmehr auch einem anderen Handlungstrieb nachgehen kann und selbst ein dem Täter unerwünschter Erfolg einer billigenden Inkaufnahme nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016, 4 StR 84/15; BGH, Urteil vom 14.01,2015, 5 StR 494/14).

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95

    Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (vgl. BGH , Beschl. v. 04.08.2016, 4 StR 142/16; BGH , Beschl. v. 31.10.1995, 5 StR 470/95; BGH , Beschl. v. 6.5.2013, 1 StR 178/13; BGH , Beschl. v. 23.3.2010, 5 StR 556/09).

    Die Jugendstrafen dürfen nicht so gering bemessen sein, dass das Maß der Schuld verniedlicht wird; sonst verfehlen sie die erzieherischen Zwecke des § 18 Abs. 2 JGG ( BGH , Beschl. v. 31.10.1995, 5 StR 470/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 3).

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Demgemäß ist die Schwere der Schuld vor allem bei Kapitalverbrechen zu bejahen und wird daneben in der Regel nur bei anderen besonders schweren Taten in Betracht kommen (vgl. BGHSt 15, 224; BGH StV 1982, 325; OLG Hamm, StV 2011, 175).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    So etwa fehlt das Willenselements, wenn der Täter trotz erkannter objektiver Gefährlichkeit der Tat ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, 1 StR 194/16).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1990, 3 StR 112/90; BGH, Urteil vom 22. März 2012, 4 StR 558/11, BGH, Urteil vom 13. Juli 2016, 1 StR 128/16).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (vgl. BGH , Beschl. v. 04.08.2016, 4 StR 142/16; BGH , Beschl. v. 31.10.1995, 5 StR 470/95; BGH , Beschl. v. 6.5.2013, 1 StR 178/13; BGH , Beschl. v. 23.3.2010, 5 StR 556/09).
  • BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14

    Rechtsfehlerfreie Verneinung des Körperverletzungsvorsatzes bei kräftigem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Die Kammer hat hierbei nicht verkannt, dass auch ein mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnder Täter kein Tötungsmotiv haben muss, er vielmehr auch einem anderen Handlungstrieb nachgehen kann und selbst ein dem Täter unerwünschter Erfolg einer billigenden Inkaufnahme nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016, 4 StR 84/15; BGH, Urteil vom 14.01,2015, 5 StR 494/14).
  • OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12

    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass der Täter die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 25.04.2012, 31 Ss 7/12).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (vgl. BGH , Beschl. v. 04.08.2016, 4 StR 142/16; BGH , Beschl. v. 31.10.1995, 5 StR 470/95; BGH , Beschl. v. 6.5.2013, 1 StR 178/13; BGH , Beschl. v. 23.3.2010, 5 StR 556/09).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1990, 3 StR 112/90; BGH, Urteil vom 22. März 2012, 4 StR 558/11, BGH, Urteil vom 13. Juli 2016, 1 StR 128/16).
  • KG, 17.02.2012 - 1 Ss 540/11

    Schwere der Schuld; Erfordernis der erzieherischen Einwirkung mit Jugendstrafe

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld);

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 50/08

    Gefährliche Körperverletzung (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit;

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

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