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   LG Frankfurt/Main, 04.03.2011 - 3/12 O 147/10, 3-12 O 147/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15998
LG Frankfurt/Main, 04.03.2011 - 3/12 O 147/10, 3-12 O 147/10 (https://dejure.org/2011,15998)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.03.2011 - 3/12 O 147/10, 3-12 O 147/10 (https://dejure.org/2011,15998)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. März 2011 - 3/12 O 147/10, 3-12 O 147/10 (https://dejure.org/2011,15998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Werbung für eine kostenpflichtige telefonische Rechtsberatung mit einer Google AdWords Anzeige trotz 0900-Nummer

  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    Preisangabepflichten bei 0900-Rufnummern

  • dvtm.net PDF

    Auch in Google-AdWords-Anzeigen ist auf abweichende Mobilfunkpreise bei 0900er-Rufnummer hinzuweisen

  • rechtsanwalt.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 66 a TKG
    Kosten für 0900-Rufnummer müssen direkt in einer Google AdWords-Anzeige angegeben werden

  • rechtsanwalt.de (Kurzinformation)

    Sternchenhinweis in Google-AdWords-Anzeige auf abweichende Mobilfunkpreise wettbewerbswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Preis-Informationspflichten für Anbieter kostenpflichtiger Service-Hotlines

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Google AdWord-Anzeigen: Angabe einer Hotline ohne vollständige Tarifinformationen ist wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Preisangabepflichten bei 0900-Rufnummer in AdWords-Anzeige

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.03.2011 - 12 O 147/10
    Eine im Zusammenhang mit einer konkreten Dienstleistung beworbene Telefonnummer ermöglicht es dem Verbraucher, mit deren Wahl direkt auf die angebotene Dienstleistung zuzugreifen (BGH, GRUR 2003, 971 (972)).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    Muss der Verbraucher etwa erst den Bildschirm "herunterscrollen" oder eine weitere Internetseite aufrufen, so fehlt es an der Unmittelbarkeit des Zusammenhangs (vgl. zu einem erst durch Herunterscrollen erreichbaren Sternchenhinweis LG Frankfurt a.M., BeckRS 2011, 07142).

    Der Verkehr ist auch daran gewöhnt, dass ihm Preisinformationen über Service-Rufnummern in einem Sternchenhinweis erteilt werden (LG Frankfurt, BeckRS 2011, 07142).

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