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   LG Frankfurt/Main, 09.03.2005 - 2-02 O 341/04   

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LG Frankfurt/Main, 09.03.2005 - 2-02 O 341/04 (https://dejure.org/2005,29080)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.03.2005 - 2-02 O 341/04 (https://dejure.org/2005,29080)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. März 2005 - 2-02 O 341/04 (https://dejure.org/2005,29080)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08

    Störerhaftung des Access-Providers und DNS-Sperren

    a) Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, auch wenn das umstritten ist (vgl. Engel, MMR-Beilage 4/2003; Döring, WRP 2008, 1155; Gercke, CR 2006, 210, 214f; Marberth-Kubicki, NJW 2009, 1792; Schnabel, MMR 2008, 281), dass ein Access-Provider für Rechtsverletzungen über die vom ihm vermittelten Anschlüsse der Störerhaftung unterliegen kann (Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage, § 97 Rn 170 m.w.N.).
  • AG Erfurt, 21.03.2007 - 5 C 3126/05

    Mängelrüge - AGB-Klausel mit 14Tagesfrist unwirksam

    Aus diesem Grunde hält das erkennende Gericht eine solche AGB-Klausel nicht für wirksam, da sie die Rechte der Klägerin als Verbraucher unzumutbar nach den genannten Normen einschränkt (vgl. auch LG Hamburg, CR 2004, S. 136 sowie LG Frankfurt, CR 2006, S. 210).
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