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   LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 2-09 S 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38529
LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 2-09 S 1/14 (https://dejure.org/2015,38529)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.11.2015 - 2-09 S 1/14 (https://dejure.org/2015,38529)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. November 2015 - 2-09 S 1/14 (https://dejure.org/2015,38529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bennenung der Beklagten bei einer Anfechtungsklage nicht erforderlich; §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versäumnisurteil ohne Eigentümerliste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG” ist ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Urteil gegen "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" wirksam? (IMR 2016, 222)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 732
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14
    Unabhängig von der Frage, ob der Klage eine Eigentümerliste beilag oder diese inhaltlich korrekt ist, werden bei der Bezeichnung der Beklagten - wie hier - als "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" beklagte Partei von Anfang alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Kläger (st. Rspr., vgl. nur BGH NZM 2011, 782).
  • LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14
    Daher ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes, der die Kammer folgt, sogar in dem Falle, in dem die Klageschrift völlig offen lässt, gegen wen sich die Klage richtet, sie jedoch mit ausreichender Bestimmtheit zu erkennen lässt, dass Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden sollen, im Regelfall davon auszugehen, dass die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist (BGH ZWE 2012, 142).
  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 22/75

    Formularmäßiger Darlehens- und Sicherungsvertrag mit selbstschuldnerischer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14
    Die Frage der Zulässigkeit des Einspruchs ist daher in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfen, da es sich insoweit um eine "echte Sachurteilsvoraussetzung" handelt, welche der uneingeschränkten Überprüfung des Rechtsmittelgerichts unterliegt (vgl. grdl. BGH NJW 1976, 1940).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14
    Zwar wäre eine derartige Klage als unzulässig abzuweisen (BGH NJW 2011, 3237), nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ändert dies aber nichts daran, dass durch die Erhebung einer derartigen Klage die materielle Anfechtungsfrist eingehalten ist und damit ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist.
  • LG Frankfurt/Main, 03.11.2008 - 13 T 33/08

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige Beschwerde eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14
    Hierzu ist er - entgegen der Ansicht des Beklagtenvertreters - analog § 91 Abs. 2, § 99 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt berechtigt (vgl. grundlegen LG Frankfurt am Main NZM 2009, 166).
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