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LG Frankfurt/Main, 11.05.2018 - 2-18 O 247/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- RA Kotz
Verbraucherdarlehensvertrag - fristlose Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.05.2018 - 2-18 O 247/17
- OLG Frankfurt, 05.06.2019 - 17 U 95/18
- BGH, 09.06.2020 - XI ZR 327/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 20.10.2016 - 8 U 1211/16
Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2018 - 18 O 247/17
In der von der Kammer zitierten Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 20. Oktober 2016, 8 U 1211/16 sowie den zuletzt noch eingereichten weiteren Entscheidungen (Anlage B6-B8) wird diese Auffassung jeweils geteilt. - OLG Celle, 04.12.2014 - 13 U 205/13
Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV; …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2018 - 18 O 247/17
So führt das Oberlandesgericht Köln in dem Beschluss vom 19.03.2014 (13 U 205/13, Blatt 72 der Akte) aus, dass die Formulierung, "der Restsaldo werde zur sofortigen Zahlung fällig gestellt" vom Empfänger nicht anders als in dem Sinne verstanden werden kann, dass die Klägerin ihn zur sofortigen Rückzahlung des offenen Restbetrages auffordern und den Eintritt des Verzuges herbeiführen wollte. - OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
Zu den Anforderungen an eine Mahnung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2018 - 18 O 247/17
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe nämlich bereits 2012 entschieden, dass die Vorgehensweise der Beklagten im Zusammenhang mit einem identischen vorprozessualen Aufforderungsschreiben die nach § 497 BGB vorausgesetzte In-Verzug-Setzung nicht wirksam habe herbeiführen können (Urteil vom 19. November 2012, 23 U 68/12 ).
- OLG Frankfurt, 05.06.2019 - 17 U 95/18
Anforderungen an die Mahnung eines Kündigungssaldos eines Kreditkontos - …
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.05.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-18 O 247/17) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-18 O 247/17, verkündet am 11.05.2018, aufzuheben (abzuändern),.