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LG Frankfurt/Main, 12.01.2017 - 2-13 S 48/16, 92 C 4965/14 (81) |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.01.2017 - 2-13 S 48/16, 92 C 4965/14 (81) (https://dejure.org/2017,29927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 2-13 S 48/16, 92 C 4965/14 (81) (https://dejure.org/2017,29927)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentümer darf Verwalterunterlagen einsehen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigentümer darf Verwalterunterlagen einsehen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Beschlussanfechtung bei Verwehrung des Einsichtnahmerechts
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer hat vor Eigentümerversammlung Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der Verwaltung - Ausschluss des Einsichtsrechts bei Rechtsmissbrauch oder Schikane
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentümer darf Verwalterunterlagen (auch wiederholt) einsehen (IMR 2018, 1030)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 11.12.2015 - 92 C 4965/14
- LG Frankfurt/Main, 12.01.2017 - 2-13 S 48/16, 92 C 4965/14 (81)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.01.2017 - 13 S 48/16
Dort wird zwar in einem obiter dictum unter Verweis auf OLG München, ZMR 2009, 64 ausgeführt, dass die Beschlussanfechtung nicht erfolgreich allein mit dem Umstand begründet werden könne, dass das Einsichtsrecht in die vollständigen Abrechnungsunterlagen verletzt sei. - BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in …
- LG Saarbrücken, 26.04.2019 - 5 S 31/18
Eigentümer kann Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritten vornehmen
Da somit das Mitwirkungsrecht des Klägers bei der Abstimmung über die Jahresabrechnung in gravierender Weise ausgehebelt wurde - ohne Einsicht in die Abrechnungsunterlagen kann die Abrechnung nicht sachgerecht überprüft werden -, ist der Beschluss über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären; ob sich der Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat, bedarf keiner gesonderten Feststellung, weil die Verweigerung der Einsicht einen Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2010, V ZR 60/10, NJW 2011, 679; LG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2017, 2-13 S 48/16, ZMR 2017, 824).