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   LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 2-13 T 48/19   

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https://dejure.org/2019,21820
LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 2-13 T 48/19 (https://dejure.org/2019,21820)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.06.2019 - 2-13 T 48/19 (https://dejure.org/2019,21820)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 2-13 T 48/19 (https://dejure.org/2019,21820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Sachverständigenvergütung, Kürzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschussüberschreitung nicht angezeigt: Vergütung wird nicht immer gekürzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wenn der SV den Auslagenvorschuss überschreitet, oder: Kürzung der Vergütung?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17

    Sachverständigenvergütung: Kürzung trotz Hinweises des Sachverständigen auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 13 T 48/19
    Dem wird entgegengehalten, dass Zweck der Hinweispflicht in § 407 a IV 2 ZPO nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien ist und daher ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht, wenn sich aus dem Verhalten der Parteien ergibt, dass diese mit der weiteren Begutachtung einverstanden sind und den Vorschuss auch bei rechtzeitiger Mitteilung gezahlt hätten (OLG Stuttgart DS 2018, 38; OLG Dresden, Beschluss vom 26. September 2014 - 3 W 980/14 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, 13. Zivilsenat, DS 2018, 70; Scheuch in BeckOK ZPO § 407a Rn. 6; MüKOZPO/Zimmermann § 407a Rn. 12; Saenger/Siebert, ZPO, § 407a Anm. 4).

    Teils wird zudem darauf verwiesen, dass § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO nur eine Hinweispflicht des Sachverständigen statuiert aber keine Verpflichtung seine Tätigkeit einzustellen (OLG Stuttgart DS 2018, 38).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17

    Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 13 T 48/19
    Dem wird entgegengehalten, dass Zweck der Hinweispflicht in § 407 a IV 2 ZPO nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien ist und daher ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht, wenn sich aus dem Verhalten der Parteien ergibt, dass diese mit der weiteren Begutachtung einverstanden sind und den Vorschuss auch bei rechtzeitiger Mitteilung gezahlt hätten (OLG Stuttgart DS 2018, 38; OLG Dresden, Beschluss vom 26. September 2014 - 3 W 980/14 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, 13. Zivilsenat, DS 2018, 70; Scheuch in BeckOK ZPO § 407a Rn. 6; MüKOZPO/Zimmermann § 407a Rn. 12; Saenger/Siebert, ZPO, § 407a Anm. 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 10 W 376/17

    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen auf die Höhe des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 13 T 48/19
    Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung vertreten, dass mit der Neufassung des § 8a Abs. 3 JVEG in Abkehr zu der bis dahin herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine Kausalitätsprüfung nicht zu erfolgen habe, auch wenn dies zu unbilligen Ergebnissen führe (OLG Karlsruhe, 15. Zivilsenat, BauR 2019, 546; OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Düsseldorf JurBüro 2017, 654; OLG Oldenburg MEDSACH 2018, 180; BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 8a Rn. 18).
  • OLG Dresden, 26.09.2014 - 3 W 980/14

    Wann wird der erhobene Kostenvorsschuss "erheblich" überschritten?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 13 T 48/19
    Dem wird entgegengehalten, dass Zweck der Hinweispflicht in § 407 a IV 2 ZPO nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien ist und daher ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht, wenn sich aus dem Verhalten der Parteien ergibt, dass diese mit der weiteren Begutachtung einverstanden sind und den Vorschuss auch bei rechtzeitiger Mitteilung gezahlt hätten (OLG Stuttgart DS 2018, 38; OLG Dresden, Beschluss vom 26. September 2014 - 3 W 980/14 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, 13. Zivilsenat, DS 2018, 70; Scheuch in BeckOK ZPO § 407a Rn. 6; MüKOZPO/Zimmermann § 407a Rn. 12; Saenger/Siebert, ZPO, § 407a Anm. 4).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 12 W 33/21

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für ein Sachverständigengutachten;

    Zwar wird hieran in Teilen der Rechtsprechung auch nach der Gesetzesänderung aus dem Jahre 2013 weiterhin festgehalten (vgl. KG, Beschluss v. 24.08.2018, Az. 20 W 42/18; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.04.2017, Az. 13 W 25/17; OLG Hamm, Beschluss v. 02.12.2016, Az. 25 W 231/16; LG Offenburg, Beschluss v. 25.12.2020, Az. 3 OH 7/18; LG Memmingen, Beschluss v. 18.11.2019, Az. 2 HK OH 407/17; LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 13.06.2019, Az. 2-13 T 48/19).
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