Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 13.07.2012 - 2-21 O 319/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.07.2012 - 2-21 O 319/11
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 19 U 210/12
- OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 19 U 210/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.07.2012 - 21 O 319/11
Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die geltend gemachten Nachteile aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen worden oder die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (st Rspr., BGH NJW 2005, 1420).