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   LG Frankfurt/Main, 14.09.2017 - 2-03 O 416/16   

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https://dejure.org/2017,41905
LG Frankfurt/Main, 14.09.2017 - 2-03 O 416/16 (https://dejure.org/2017,41905)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2-03 O 416/16 (https://dejure.org/2017,41905)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2-03 O 416/16 (https://dejure.org/2017,41905)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Zeichnung nach einer Fotografie

  • aufrecht.de

    Zeichnung einer Fotografie nicht urheberrechtlich geschützt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Schöpfungshöhe bei Computerzeichnungen nach einer Vorlage

  • online-und-recht.de

    Kleckerlatz nicht urheberrechtlich geschützt

  • kanzlei.biz

    Kein Urheberschutz an Abbildungen bei fehlender Schöpfungshöhe

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5, 72 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Zeichnung nach einer Fotografie

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Computergrafik eines Kleckerlatzes nach Fotovorlage nicht urheberrechtich geschützt - Schutz als Lichtbild nur wenn Computergrafik fotografieähnlich erstellt wurde

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Schöpfungshöhe bei Computerzeichnungen nach einer Fotografie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeichnung nach einer Fotografie urheberrechtlich nicht schützenswert

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kleckerlätze sind urheberrechtlich nicht geschützt

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst - Geburtstagszug

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.09.2017 - 3 O 416/16
    Erforderlich ist, dass das Werk eine Gestaltungshöhe erreicht, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer "künstlerischen Leistung" zu sprechen (BGH GRUR 2014, 175 [BGH 13.11.2013 - I ZR 143/12] - Geburtstagszug m.w.N.).
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