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   LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 2/3 O 411/08, 2-3 O 411/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6373
LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 2/3 O 411/08, 2-3 O 411/08 (https://dejure.org/2009,6373)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.01.2009 - 2/3 O 411/08, 2-3 O 411/08 (https://dejure.org/2009,6373)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 2/3 O 411/08, 2-3 O 411/08 (https://dejure.org/2009,6373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Keine Störerhaftung der Denic eG bei Zeichenidentität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von vorgerichtlichen Abmahnkosten; Störerhaftung i.R.d. Registrierung einer Domain; Prüfungspflichten einer Vergabe- und Registrierungsstelle für Domain-Namen; Keine Kennzeichnungskraft des Domain-Zusatzes 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Domainrecht AdminC Markenrechtsverletzungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung der DENIC für rechtswidrige Domainvergabe ("huk-coburg24.de")

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    DENIC eG haftet nur selten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung der DENIC für rechtswidrige Domainvergabe ("huk-coburg24.de")

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung der Denic als Domain-Registrierungsstelle

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung der DENIC für rechtswidrige Domainvergabe ("huk-coburg24.de")

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    DENIC eG haftet nur selten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 272
  • K&R 2009, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 3 O 411/08
    Die engen Voraussetzungen, die der BGH insoweit in der Entscheidung sogenannten ambiente.de-Entscheidung (BGH GRUR 2001, 1038) für eine Störerhaftung der Beklagten aufgestellt habe, seien weiterzuentwickeln und führten hier zur Haftung der Beklagten; denn jedem Mitarbeiter der Beklagten ("auch dem Hausmeister") sei "H-C" bekannt und deshalb ersichtlich gewesen, dass die in Zypern sitzende Anmelderin der Domain hierzu nicht berechtigt gewesen sei.

    Ausgehend von der auf den vorliegenden Fall übertragbaren und in Fortführung der von den Parteien diskutierten ambiente.de-Entscheidung des BGH (GRUR 2001, 1038) getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2006 (Az. 6 U 132/01, GRUR-RR 2003, 143 - viagratip.de), die den Parteien bekannt ist, der sich die Kammer ausdrücklich anschließt und bei der die Marke "viagra" verschiedenen Domains gegenüber stand, die neben "viagra" beschreibende Zusätze enthielten, ergibt sich dies hier wie folgt;.

  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01

    Löschung von Domain-Namen: Markenrechtliche Prüfungspflicht der Vergabestelle

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 3 O 411/08
    Ausgehend von der auf den vorliegenden Fall übertragbaren und in Fortführung der von den Parteien diskutierten ambiente.de-Entscheidung des BGH (GRUR 2001, 1038) getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2006 (Az. 6 U 132/01, GRUR-RR 2003, 143 - viagratip.de), die den Parteien bekannt ist, der sich die Kammer ausdrücklich anschließt und bei der die Marke "viagra" verschiedenen Domains gegenüber stand, die neben "viagra" beschreibende Zusätze enthielten, ergibt sich dies hier wie folgt;.

    Dass das fragliche Identitätskriterium entgegen der Ansicht der Klägerin als notwendige Voraussetzung einer Störerhaftung der Beklagten anzusehen ist, ergibt sich nicht zuletzt auch aus der Begründung für die Nichtzulassung der Revision durch das OLG Frankfurt am Main (insoweit nicht in GRUR-RR 2003, 143 abgedruckt).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.01.2009 - 3 O 411/08
    Es besteht im vorliegenden Fall kein Anlass, von der Voraussetzung einer identischen Markenverwendung abzurücken, zumal diese im Domainrecht infolge der mit ihr verbundenen Behinderung des Markeninhabers bei der Benutzung der Marke für seinen eigenen Internetauftritt eine gegenüber der nur verwechslungsfähigen Annäherung an die Marke eigenständige Verletzungsqualität besitzt (vgl. auch BGH, WRP 2002, 694, 699 - shell.de).
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