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   LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 2-06 O 378/10, 2/06 O 378/10, 2-6 O 378/10, 2/6 O 378/10   

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https://dejure.org/2011,3503
LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 2-06 O 378/10, 2/06 O 378/10, 2-6 O 378/10, 2/6 O 378/10 (https://dejure.org/2011,3503)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.03.2011 - 2-06 O 378/10, 2/06 O 378/10, 2-6 O 378/10, 2/6 O 378/10 (https://dejure.org/2011,3503)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. März 2011 - 2-06 O 378/10, 2/06 O 378/10, 2-6 O 378/10, 2/6 O 378/10 (https://dejure.org/2011,3503)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Elektronische Leseplätze in Bibliotheken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken und der Vervielfältigungen wissenschaftliche Literatur in digitaler Weise; Zulässigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung digitaler Werke bzw. Zulässigkeit einer Anschlussnutzung ...

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze III | Hochschulbibliothek, Landesbibliothek, Urheberrecht

  • kanzlei.biz

    Auslegung des § 52b UrhG im Hinblick auf elektronische Leseplätze in Universitätsbibliotheken

  • info-it-recht.de

    Elektronische Leseplätze in Bibliotheken (hier: Lesen ja, Speichern nein)

  • iuwis.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 52b
    Urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken und der Vervielfältigungen wissenschaftliche Literatur in digitaler Weise; Zulässigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung digitaler Werke bzw. Zulässigkeit einer Anschlussnutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht bei elektronischen Leseplätzen: Bibliotheken sind zum Lesen da - und auch nur dafür

  • bibliothekarisch.de (Entscheidungsanmerkung)

    Freiheit für Digitale Kopien

Sonstiges

  • twoday.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ulmer ./. TU Darmstadt - Sprungrevision in Sachen § 52b UrhG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 614
  • ZUM 2011, 582
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09

    Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
    Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in seinem Urteil vom 24.11.2009 im gleichgelagerten einstweiligen Verfügungsverfahren (11 U 40/09; GRUR-RR 2010, 1) ausgeführt: "Nach Art. 5 III lit. n Info-RL können die Mitgliedstaaten Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Art. 2 und 3 Info-RL vorgesehenen Rechte vorsehen für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen, für die keine Regelungen über Verkauf und Lizenzen gelten und die sich in den Sammlungen der Einrichtungen gem. Art. 5 II lit. c Info-RL befinden, durch ihre Wiedergabe oder Zugänglichmachung für einzelne Mitglieder der Öffentlichkeit zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierfür eingerichteten Terminals in den Räumlichkeiten der genannten Einrichtungen.

    Denn um die Zugänglichmachung zu ermöglichen, müssen die privilegierten Einrichtungen in aller Regel ein dazu erforderliches digitales Vervielfältigungsstück herstellen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 1; vgl. Dreier, in: Dreier/Schulze , § 52b Rdnr. 14; Dreyer, in: HK-UrheberR, § 52b 13; Jani , in: Wandtke/Bullinger , § 52b Rdnr. 14; Dustmann , in: Fromm/Nordemann , UrhG, § 52b Rdnr. 10; BT-Dr 16/1828, S. 26 und BT-Dr 16/5939, S. 44; Berger , GRUR 2007, 754, 756; Spindler , NJW 2008, 13; Jani , K & R 2009, 514 [515]; a.A. Heckmann , K & R 2008, 284 [287], der allerdings über eine analoge Anwendung von § 52a III UrhG zum selben Ergebnis kommt).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
    Bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sind neben ihrem Wortlaut auch der Regelungszusammenhang, in dem sie steht, sowie die mit der Regelung verfolgten Ziele zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 2007, 871, 874 Rdnr. 33 Wagenfeld-Leuchte).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
    Hieraus und aus dem Grundsatz der einheitlichen Auslegung ergibt sich, dass eine einzelne Sprachfassung nicht für sich allein ausgelegt werden darf, sondern dass die Sprachfassungen der übrigen Mitgliedstaaten in die Auslegung einbezogen werden müssen (vgl. EuGH , Urt. v. 6.10.1982 C-283/81, BeckRS 2004, 72919 CILFIT, Rdnr. 18; EuZW 2004, 505, Rdnrn. 22ff. ).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
    Hieraus und aus dem Grundsatz der einheitlichen Auslegung ergibt sich, dass eine einzelne Sprachfassung nicht für sich allein ausgelegt werden darf, sondern dass die Sprachfassungen der übrigen Mitgliedstaaten in die Auslegung einbezogen werden müssen (vgl. EuGH , Urt. v. 6.10.1982 C-283/81, BeckRS 2004, 72919 CILFIT, Rdnr. 18; EuZW 2004, 505, Rdnrn. 22ff. ).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614 = ZUM 2011, 582) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11

    Elektronische Leseplätze

    Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
  • OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11

    Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines

    Der Vorrang der Regelung in § 52a Abs. 4 UrhG wird erst durch den (bislang nicht rechtswirksamen) Verwertungsvertrag relativiert (ebenso LG Frankfurt BeckRS 2011, 06681 - elektronische Leseplätze , das allerdings einen geschlossenen Vertrag verlangt und ein Angebot nicht genügen lässt).
  • LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10

    Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule

    Da Studenten im Regelfall nur über ein geringes Budget verfügen, würden sich die Studenten, die den kleinen Auszug aus der Pflichtlektüre von 48 Seiten für ausreichend halten, auch ohne die Zurverfügungstellung nicht für den Erwerb des Buches entscheiden, sondern die relevanten Texte nach dem Entleihen aus der Fernbibliothek kopieren (vgl. LG Frankfurt a. M., GRUR 2011, S. 614, 616 - Elektronische Leseplätze).

    Die unterschiedliche gesetzgeberische Handhabung steht auch nicht im Widerspruch zu der in Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG genannten zweiten Stufe des Drei;.Stufen-Tests (OLG Frankfurt, MMR 2010, S. 194, zitiert nach Juris: Ziffer 49 ff. zu § 52b UrhG; LG Frankfurt a. M., GRUR 2011, S. 614 zu § 52b, § 53a UrhG; andere Auffassung: OLG München, a. a. O., Anlage K 35, S. 48 zu § 52a UrhG).

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11

    BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Das Landgericht (LG Frankfurt am Main, GRUR 2011, 614) hat den ersten Unterlassungsantrag und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem zweiten Unterlassungsantrag und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
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