Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04), 5-27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1627
LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04), 5-27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04) (https://dejure.org/2004,1627)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.12.2004 - 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04), 5-27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04) (https://dejure.org/2004,1627)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04), 5-27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04) (https://dejure.org/2004,1627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Nötigungshandlung im Rahmen polizeilicher Vernehmungen; Kollision der polizeilichen Auskunftspflicht mit dem umfassenden Schweigerecht des Beschuldigten; Abwägung des Schutzes der Menschenwürde des Täters mit dem ...

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.12.2004)

    Daschner-Prozess: Ehrenwerte Motive, mildes Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Androhung körperlicher Gewalt zur Erzwingung einer Aussage

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.11.2004)

    Folter - Die Legende vom Helden Daschner

Besprechungen u.ä. (14)

  • nomos.de PDF, S. 48 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Darf man foltern - wenigstens im Ausnahmefall? - Völkerrechtliche Anmerkungen zur Folterdiskussion im Fall Jakob v. Metzler (Prof. Dr. Andreas Zimmermann; Neue Kriminalpolitik 2003, 48)

  • uni-frankfurt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Polizeiliche Gewalt im Rechtsstaat (Dr. Matthias Jahn)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nothilfe durch Folterdrohung - Fall Daschner

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Androhung von Folter ("Fall Daschner")

  • hu-berlin.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Urteil im Fall Daschner

  • richterverein.de (Entscheidungsanmerkung)

    Daschner: zum Schluss ein falscher Zungenschlag

  • graswurzel.net (Pressekommentar)

    Die Falle der "Rettungsfolter" - Zur symbolischen Verurteilung des Wolfgang Daschner

  • institut-fuer-menschenrechte.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Menschenwürde und Folterverbot: Eine Auseinandersetzung mit den jüngsten Vorstößen zur Aufweichung des Folterverbots (Heiner Bielefeldt)

  • bpb.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einschränkung des absoluten Folterverbots bei Rettungsfolter? (Prof. Dr. Winfried Brugger)

  • uni-mainz.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum "Fall Daschner" (Prof. Dr. Volker Erb)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nicht Folter, sondern Nothilfe (Prof. Dr. Volker Erb; DIE ZEIT 09.12.2004 Nr.51)

  • jwilhelm.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Folter - verboten, erlaubt oder gar geboten? (Jens Philipp Wilhelm)

  • richterverein.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Folter!

  • richterverein.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rettung und Folter - ein schiefes Paar

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 692
  • NStZ 2005, 276 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 1 U 201/11

    Markus Gäfgen: Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung

    Die Akten 5/27 Kls 7570 Js 203814/03 der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    (2) Das Landgericht hat im Einzelnen erläutert, dass es die vom Kläger geschilderte eindrückliche Formulierung der Schmerzankündigung durch den Zeugen B angesichts der Gesamtumstände der streitgegenständlichen Vernehmung für plausibel hält, und insoweit auf die entsprechende Würdigung der Strafkammer in dem gegen die Zeugen A und B ergangenen Strafurteil vom 20. Dezember 2004 (NJW 2005, S. 692 ff., Umdruck S. 24) verwiesen.

    Denn eine Vernehmung unter Anwendung der nach Art. 104 Abs. 1 GG verbotenen Methoden, insbesondere eine Folterandrohung, macht die Vernehmungsperson zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung; sie verletzt deren verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruch und zerstört grundlegende Voraussetzungen der individuellen und sozialen Existenz des Menschen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Dezember 2004, NJW 2005, S. 656, 657 zur Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen seine strafrechtliche Verurteilung, siehe auch S. 11 des Abschlussvermerks der Staatsanwaltschaft in dem gegen die Zeugen A und B geführten Strafverfahren 5/27 Kls 7570 Js 203814/03, Anlage 3 der Berufungsbegründung, Band VII Blatt 1821 der Akten: "Der Beschuldigte ... wurde als bloßes Objekt behandelt, als Träger von Wissen, welches man aus ihm unter Verletzung seiner Selbstbestimmung herauspressen wollte ... als ´Registriermaschine´ seiner Wahrnehmung").

    Nach der vom Senat geteilten Auffassung der Strafkammer des Landgerichts fehlte es jedoch am subjektiven Tatbestand dieser Strafnorm, weil die beiden Zeugen nicht zum Zwecke der Aussagegewinnung in dem gegen den Kläger geführten Ermittlungsverfahren handelten, sondern ausschließlich zur Rettung des entführten Kindes (vgl. S. 41 des Umdrucks des Strafurteils vom 20. Dezember 2004 sowie S. 4 ff. des Abschlussvermerks der Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren 5/27 Kls 7570 Js 203814/03, Anlage 3 der Berufungsbegründung, Band VII Blatt 1814 ff. der Akten).

    (3) Die beiden Zeugen handelten insoweit vorsätzlich (vgl. S. 30 des Umdrucks des Strafurteils vom 20. Dezember 2004 sowie S. 8, 19 des Abschlussvermerks der Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren 5/27 Kls 7570 Js 203814/03, Anlage 3 der Berufungsbegründung, Band VII Blatt 1818, 1829 der Akten).

    117 (b) Eine Rechtfertigung der Schmerzandrohung gemäß §§ 32, 34 StGB oder nach den Grundsätzen des übergesetzlichen Notstandes scheidet schon deshalb aus, weil eine gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßende Behandlung kein angemessenes Mittel im Sinne der genannten Vorschriften und Grundsätze sein kann (vgl. im Einzelnen S. 30 ff. des vorgenannten Strafurteils sowie S. 9 ff. des Abschlussvermerks der Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren 5/27 Kls 7570 Js 203814/03, Anlage 3 der Berufungsbegründung, Band VII Blatt 1819 ff. der Akten).

  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 20.12.2004 (Az.: 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03) wurde E.wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB und D.wegen der Verleitung eines Untergebenen zu einer Nötigung im Amt gemäß § 357 Abs. 1 i.V.m. § 240 Abs. 1 StGB verurteilt.

    Das Gericht hat die Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aus dem Strafverfahren gegen D.und E.mit dem Az.: 7570 Js 203814/03 - Duplo C Bd. I - V, Ladungsheft und Protokollband - sowie ein Exemplar des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.7.2003, Az.: 5/22 Ks 3490 Js 230118/02 (Bl. 330 ff. d.A.), mit welchem der Kläger verurteilt worden ist, beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Insoweit schließt sich die Kammer vollumfänglich der überzeugenden und detaillierten rechtlichen Würdigung der Strafkammer im Urteil gegen D.und E.(LG Frankfurt am Main, Urt.v. 20.12.2004, Az.: 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03, S. 30 ff.) an.

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

    Die Akten des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten A und B 5/27 Kls 7570 Js 203814/03 StA Frankfurt am Main - Duplo B Bd. I - V - sowie ein Exemplar des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2003 - 5/22 Ks 3490 Js 230118/02 -, mit welchem der Antragsteller u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge verurteilt worden ist, haben vorgelegen.

    Allerdings ergibt sich für das beabsichtigte Klageverfahren und damit für die Beurteilung von dessen Erfolgsaussicht im vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahren entgegen der Annahme des Antragstellers keine rechtliche Bindung dadurch, dass das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 20.12.2004 - 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03 - entsprechende Feststellungen als Grundlage einer Verurteilung der Angeklagten A und B getroffen hat; denn es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Gründe des Strafurteils das Amtshaftungsgericht binden könnten.

  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 1 W 47/06

    Amtshaftung: Bedrohung mit der Zufügung erheblicher Schmerzen zur Erlangung von

    Die Akten des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten A und B 5/27 Kls 7570 Js 203814/03 StA Frankfurt am Main - Duplo B Bd. I - V - sowie ein Exemplar des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2003 - 5/22 Ks 3490 Js 230118/02 -, mit welchem der Antragsteller u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge verurteilt worden ist, haben vorgelegen.
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05

    Keine Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit eines Straftäters gegen das

    Mit Urteil vom 20. Dezember 2004 sprach die 27. große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main E. der Nötigung und den damaligen Polizeivizepräsidenten D. der Verleitung eines Untergebenen zu einer Nötigung im Amt schuldig und sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus (Az. 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03).

    Dass E. dem Antragsteller auf Anordnung des damaligen Polizeivizepräsidenten D. angedroht hat, ihm würden Schmerzen zugefügt werden, steht aufgrund der Verfahren gegen den Antragsteller (5/22 Ks 3490 Js 230118/02) und gegen die Beamten E. und D. (5/27 Kls - 7570 Js 203814/03) fest.

  • LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06

    Ausstrahlung eines Films über einen Straftäter

    Der Polizei-Vizepräsident und der weitere Polizeibeamte, der dem Verfügungsbeklagten die Schmerzen angedroht hatten, wurden deswegen mit Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.12.2004 (NJW 2005, 692) der Nötigung im Amt bzw. der Verleitung dazu für schuldig befunden.

    Am Tag der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren waren seit der Rechtskraft der Verurteilung des Verfügungsklägers rund 2 Jahre vergangen, seit der Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.2004 (2 BvR 1249/04, NJW 2005, 656) sowie seit der Verurteilung des ehemaligen Polizeivizepräsidenten von Frankfurt Wolfgang Daschner und des mitangeklagten Polizeibeamten durch Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.12.2004 rund 17 Monate und seit der Veröffentlichung der bisher letzten Entscheidung zu diesem Fall in der juristischen Fachliteratur (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 20.12.2004, NJW 2005, 692) rund 15 Monate.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

    Nach den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.12.2004 (vgl. NJW 2005, 692 ff.) in dem später u. a. gegen den damaligen ... wegen Nötigung im Amt geführten Strafverfahren stellte sich die Situation für die Ermittlungsbeamten wie folgt dar: Es wurde davon ausgegangen, dass das Entführungsopfer noch am Leben war und in einem Versteck festgehalten wurde.
  • BVerfG, 31.01.2006 - 2 BvQ 7/06
    dem Bundesland Hessen, handelnd durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt/Main, Friedberger Straße (Helberger Haus), 60313 Frankfurt/Main, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt, aufzugeben, dem als Prozessbevollmächtigten und Verteidiger für den Antragsteller handelnden Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer die noch nicht zur Akteneinsicht zugewendeten Ermittlungsakten aus dem Verfahren gegen Wolfgang Daschner und Ortwin Ennigkeit, Aktenzeichen: Landgericht: Frankfurt am Main, 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03 (4/2004), insbesondere den "Sonderband Einlassung Daschner" für zehn Tage zur Einsichtnahme zu überlassen,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht