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   LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 2-13 S 138/17   

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https://dejure.org/2018,34253
LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 2-13 S 138/17 (https://dejure.org/2018,34253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2018 - 2-13 S 138/17 (https://dejure.org/2018,34253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2018 - 2-13 S 138/17 (https://dejure.org/2018,34253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden vor, kann in dieser kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. Ein Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 2, § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Anspruch der WEG auf Unterlassen einer vereinbarungswidrigen Nutzung (hier: einer Teileigentumseinheit) auch gegenüber Mieter

  • mietrechtsiegen.de

    WEG: Änderung der vorgegebenen Nutzung in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eiscafé ist kein Laden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eiscafé ist kein "Laden"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Eiscafé ist kein "Ladengeschäft" - Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft sieht in den Erdgeschossräumen einen "Laden" vor

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eiscafé

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eiscafé

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweckbestimmung Laden in Teilungserklärung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eiscafé im Mehrfamilienhaus ist keine Nutzung als Laden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümergemeinschaft steht Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Eiscafés zu - Eiscafé ist kein Laden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung eines "Ladens" als Eiscafé? (IMR 2018, 518)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    § 8. Rn. 33; OLG München, Urteil vom 25-02-1992 - 25 U 3550/91 = NJW-RR 1992, 1492; OLG Stuttgart, Beschluß vom 30-09-1992 - 8 W 256/92 = NJW-RR 1993, 24; KG, Beschluss vom 13.12.2004 - 24 W 298/03 = NJW-Spezial 2005, 146; ebenso BGH, Urteil vom 18.01.1995 - XII ZR 90/93, NJW-RR 1995, 715) an.

    Eventuelle Ersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, weil dieser ihm die Mietsache nicht frei von Rechtsmängeln verschafft hat, sind in diesem Verhältnis zu lösen (dazu BGH NJW-RR 1995, 715 ).

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09

    Beschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot der Hundehaltung: Außenwirkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Ob im Falle der Gebrauchsregelung durch Beschluss eine andere rechtliche Beurteilung geboten wäre (so etwa Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.7. 2009 - 19 S 2183/09 = ZWE 2010, 26), kann vorliegend offen bleiben.
  • RG, 27.12.1900 - VI 316/00

    Eigentumsfreiheitsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Ist das dienende Grundstück vermietet und wird es von dem schuldrechtlich Berechtigten in einer die Grunddienstbarkeit störenden Weise genutzt, dann ist der Mieter unmittelbarer Handlungsstörer, gegen den der Berechtigte unmittelbar vorgehen kann (vgl. bereits RGZ 47, 162; BeckOGK/Alexander BGB § 1027 Rn. 61.2).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine zweckbestimmungswidrige Nutzung dennoch zulässig, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung (BGH, Urt. v. 27.10.2017 - V ZR 193/16 = NJW 2018, 41).
  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Insofern sind schuldrechtliche Beziehungen zu Dritten, etwa dem Vermieter, unbeachtlich (betreffend die Störung eines Mieters durch einen anderen Mieter durch Rauchen vgl. etwa BGH, Urteil vom 16.1.2015 - V ZR 110/14 = NJW 2015, 2023).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 194/14) thematisiert, aber im Ergebnis offen gelassen.
  • AG Hannover, 28.08.2009 - 458 C 7007/09
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Auch in der Rechtsprechung wird in neueren Entscheidungen vereinzelt (etwa AG Hannover, Urteil vom 28.08.2009 - 458 C 7007/09 = ZMR 2010, 153) ein direkter Anspruch gegen den Mieter verneint.
  • KG, 21.05.1986 - 24 W 1511/86
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Als Maßstab ist mit der obergerichtlichen Rechtsprechung auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (KG, Beschluss vom 21-05-1986 - 24 W 1511/86 = NJW-RR 1986, 1073).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92

    Zwangsvollstreckung aus Unterlassungsgebot gegen Teileigentümer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    § 8. Rn. 33; OLG München, Urteil vom 25-02-1992 - 25 U 3550/91 = NJW-RR 1992, 1492; OLG Stuttgart, Beschluß vom 30-09-1992 - 8 W 256/92 = NJW-RR 1993, 24; KG, Beschluss vom 13.12.2004 - 24 W 298/03 = NJW-Spezial 2005, 146; ebenso BGH, Urteil vom 18.01.1995 - XII ZR 90/93, NJW-RR 1995, 715) an.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
    Vom Betrieb eines Ladens könne aber nicht mehr gesprochen werden, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich die Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (BayObLG, Beschluß vom 29.9. 1999 - 2Z BR 103/99 = NZM 2000, 288).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

  • KG, 13.12.2004 - 24 W 298/03

    Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Unterlassungsklage der

  • BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2019, 178 veröffentlich ist, meint, der Beklagte sei aus § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet, die Nutzung der Teileigentumseinheit als Gastronomiebetrieb, insbesondere als Eisverkaufsstelle, zu unterlassen.
  • LG Hamburg, 23.10.2019 - 318 S 11/19

    Zulässigkeit des Aufstellens von Tischen und Stühlen vor "Ladenraum"

    Es war auch nicht geboten, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 27.09.2018, Az.: 2-13 S 138/17 auszusetzen.

    Das Landgericht Frankfurt hat die Revision allein hinsichtlich der Beklagten zu 3.) zugelassen und dies damit begründet, dass in einem Fall wie dem vom Landgericht zu entscheidenden, nicht geklärt sei, ob der Mieter direkt auf Unterlassen in Anspruch genommen werden könne (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 27. September 2018, Az.: 2-13 S 138/17, Rn. 37, zitiert nach juris).

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