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   LG Frankfurt/Main, 29.10.2007 - 2/9 T 198/07, 2-9 T 198/07, 2/09 T 198/07, 2-09 T 198/07   

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https://dejure.org/2007,12896
LG Frankfurt/Main, 29.10.2007 - 2/9 T 198/07, 2-9 T 198/07, 2/09 T 198/07, 2-09 T 198/07 (https://dejure.org/2007,12896)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.10.2007 - 2/9 T 198/07, 2-9 T 198/07, 2/09 T 198/07, 2-09 T 198/07 (https://dejure.org/2007,12896)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 2/9 T 198/07, 2-9 T 198/07, 2/09 T 198/07, 2-09 T 198/07 (https://dejure.org/2007,12896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wertpapierhandelsunternehmens wegen Überschuldung; Beschwerde gegen einen Insolvenzplan wegen Verstoßes gegen Verfahrensvorschriften; Beschwerdebefugnis für eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2229
  • NZI 2008, 110
  • NZI 2009, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.2005 - IX ZB 266/04

    Bildung von Gruppen von Gläubigern in der Insolvenz; Fortführung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2007 - 9 T 198/07
    Durch die Bestätigung eines Insolvenzplans ist ein Gläubiger beschwert, wenn er geltend machen kann, der Plan beeinträchtige ihn in seinen Rechten (BGH, Beschl. v. 7.7.2005, Az. IX ZB 266/04).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung

    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 (veröffentlicht in NZI 2008, 110) hat das Beschwerdegericht die Entscheidung des Insolvenzgerichts aufgehoben und dem vom Insolvenzverwalter vorgelegten Plan die Bestätigung versagt.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Auf Beschwerde einiger Gläubiger hob das Landgericht Frankfurt am Main diesen Beschluss auf und lehnte die Bestätigung des Insolvenzplans ab (Beschluss vom 29. Oktober 2007, ZIP 2007, 2229 = NZI 2008, 110).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2015 - 25 T 404/15

    Aufnahme des Verzichts der Finanzverwaltung auf die Besteuerung eines etwaigen

    Dennoch kann ein Neugläubiger ausnahmsweise beteiligt werden, wenn er den Regelungen im Insolvenzplan ausdrücklich zustimmt, § 230 Abs. 2 InsO analog (vgl. BGH, NZI 2008, 110).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 117/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 5. Februar 2009 (IX ZB 230/07, NJW-RR 2009, 839 ff.) die Aufhebung des Insolvenzplans durch das Landgericht Frankfurt am 29. Oktober 2007 (2/9 T 198/07, NZI 2008, 110 ff.), ohne zum Bestehen behaupteter Aussonderungsrechte Ausführungen zu machen.
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 5. Februar 2009 (IX ZB 230/07, NJW-RR 2009, 839 ff.) die Aufhebung des Insolvenzplans durch das Landgericht Frankfurt am 29. Oktober 2007 (2/9 T 198/07, NZI 2008, 110 ff.), ohne zum Bestehen behaupteter Aussonderungsrechte Ausführungen zu machen.
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 5. Februar 2009 (IX ZB 230/07, NJW-RR 2009, 839 ff.) die Aufhebung des Insolvenzplans durch das Landgericht Frankfurt am 29. Oktober 2007 (2/9 T 198/07, NZI 2008, 110 ff.), ohne zum Bestehen behaupteter Aussonderungsrechte Ausführungen zu machen.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 105.08
    Auf Beschwerde einiger Gläubiger hob das LG Frankfurt/M. diesen Beschluss auf und lehnte die Bestätigung des Insolvenzplans ab (Beschl. v. 29.10.2007, ZIP 2007, 2229 = NZI 2008, 110).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 5. Februar 2009 (IX ZB 230/07, NJW-RR 2009, 839 ff.) die Aufhebung des Insolvenzplans durch das Landgericht Frankfurt am 29. Oktober 2007 (2/9 T 198/07, NZI 2008, 110 ff.), ohne zum Bestehen behaupteter Aussonderungsrechte Ausführungen zu machen.
  • LG Berlin, 28.01.2010 - 21 O 446/09

    EdW muss volle Entschädigung an Phoenix-Anleger zahlen

    Im Insolvenzverfahren kam es zunächst zu einem Beschluss über einen Insolvenzplan, der jedoch von einem Teil der Gläubiger erfolgreich gerichtlich angefochten wurde (LG Frankfurt a. M. Beschluss vom 29.10.2007 - 2/9 T 198/07 - - NZI 2008, 110 ff; BGH Beschluss vom 5.2.2009 - IX ZB 230/07-= NJW-RR 2009, 839 ff).
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